Bisher hatte ich zwei Bestände, die ich über einen dritten Bestand konsolidiert hatte.
Bestand A - Teilbetrieb A
Bestand B - Teilbetrieb B
Bestand C - Konsolidierung A +B
Jetzt soll nur noch der Bestand A geführt werden. Ich muss also (drei) Wirtschaftsgüter vom Anlagevermögen B in das Anlage Vermögen A überführen.
Da ich per 31.12.2022 noch Bilanzen erstellen muss kann ich den Vortrag per 01.01.2023 nicht so erfassen, dass das Anlagevermögen des Bestands A die Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung (2019) anlegt.
Wenn ich Korrekturen Betriebsprüfung erfassen will brauche ich aber bereits ein Wirtschaftsgut.
Wer hat eine Idee, wie ich das lösen könnte?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Jennifer Stobbe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Schau mal, ob dir das Dok.-Nr.: 1036104 im DATEV Hilfe-Center weiterhilft. Mit diesem Dokument wirst du zu den verschiedenen Szenarien für die Übertragung des Anlagevermögens auf einen anderen bzw. neuen Bestand weitergeleitet.
Hallo @j_stobbe,
bei der Übernahme von großen Beständen ist das genannte Dokument von @Usus hilfreich.
Wenn Sie nur wenige Inventare übernehmen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
• das Inventar soll 2023 als Zugang oder
• als Vortrag ausgewiesen werden.
1) Das Inventar soll als Zugang im WJ 2023 enthalten sein.
Inventarneuanlage im WJ 2023 mit der Bewegung Korrektur Betriebsprüfung anlegen.
In den Auswertungen 2023 wird dieses Inventar in der Spalte Zugang ausgegeben.
2) Das Inventar soll als Vortrag/EB-Wert im WJ 2023 enthalten sein.
Dann legen Sie im WJ 2022 das Inventar mit der Bewegung Korrektur Betriebsprüfung an, aber diesmal mit einem AHK- und Buchwert von 0,00 Euro.
Im WJ 2023 steht das Inventar nun mit dem Vortrag 0,00 zur Verfügung. Über die Bewegung Korrektur Vortragswerte können Sie die gewünschten Werte erfassen. In den Auswertungen 2023 wird dieses Inventar in der Spalte Vortrag ausgegeben.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Auf die Idee wäre ich ja im Leben nicht gekommen. Danke!