Hallo, vielleicht kann jemand bei folgendem Problem helfen. Ich erstelle eine Eröffnungsbilanz bei Sachgründung, d.h. mit Anlagevermögen. Die Erfassung mit EB- Konto 9000 für die Eröffnungsbilanz und die Erfassung in Anlag als Zugang ergeben Differenzen AB/Fibu. Wie kann das gehandhabt werden? Besten Dank vorab 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich hätte zwei Ideen, von denen ich nicht genau weiß, ob sie funktionieren:
1. Vorjahr anlegen und ANLAG bereits per 31.12. des Vorjahres einrichten.
2. Die Wirtschaftsgüter im aktuellen Wirtschaftsjahr mit Anschaffungsdatum vom Vorjahr und Vortragswerten eingeben.
Dies ist aber alles nur eine Krücke.
Viele Grüße,
bfit
Schau in Dok.-Nr.: 1036104
DATEV Hilfe-Center
von da aus findest du sicher den richtigen Weg
Vielen Dank für die Info! Leider wird das bei dem Fall nicht funktionieren. Der Beginn ist im laufenden Jahr und bei Anlage von Vorjahren sehe ich Probleme mit den Stammdaten...
Eigentlich müsste das hier funktionieren. Hab ich schon öfter gemacht. Da braucht es für den neuen Bestand keine Vorjahre
Dok.-Nr.: 1071360
Das Dokument beschreibt wie Sie ein Anlagevermögen dauerhaft auf einen anderen Bestand übertragen. Dieses Dokument beschreibt eine Lösung, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
Anlass ist z. B. ein Rechtsformwechsel oder eine Betriebsübergabe von den Eltern auf die Kinder.
Im abgebenden Bestand endet das Wirtschaftsjahr vorzeitig, z. B. zum 30.06.JJJJ. Das Wirtschaftsjahr hat weniger als 12 Monate (Rumpfwirtschaftsjahr).
Das Anlagevermögen wird zum WJ-Beginn übernommen. Übernahme z. B. zum 01.07.JJJJ in einem abweichenden Wirtschaftsjahr (z. B. 01.07.JJJJ bis 30.06.JJJJ) oder in einem Rumpfwirtschaftsjahr (z. B. 01.07.JJJJ bis 31.12.JJJJ).
Der übernehmende Bestand existiert erst ab dem Wirtschaftsjahr der Übernahme. Oder der übernehmende Bestand hat Vorjahre (Finanzbuchführung). In diesen Vorjahren existiert kein Anlagevermögen."
Hallo @Zw2023,
wenn Sie in der FIBU das Konto 9000 EB-Wert buchen, dann ist in der Anlagenbuchführung das Inventar mit der Bewegungsart Vortrag zu erfassen. Sie brauchen dazu kein Vorjahr anzulegen.
Achten Sie bei der Inventarerfassung darauf, dass das AHK-Datum im VJ (z.B. 31.12.VJ) liegt. Nur dann wird die Bewegung Vortrag eingestellt und es gibt keine Abstimmdifferenzen.
Dies ist keine rechtliche Würdigung des Sachverhalts. Sondern soll aufzeigen, wie Abstimmdifferenzen vermieden werden.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Sehr geehrte Frau Miederer,
herzlichen Dank, das ist die Lösung und es funktioniert jetzt problemlos !!