Guten Morgen! Hm, also für mich bedeutet final eben final und das finale Ergebnis steht bei der Soforthilfe ja noch nicht fest, da die Rückzahlungsbeträge noch ermittelt werden müssen. Ich verheimliche ja nichts, sondern gebe im Antrag an, dass Soforthilfe bezogen wurde und gebe entsprechend den FAQ den Betrag mit Null an. Umgekehrt sehe ich doch das Problem, dass die Überbrückungshilfe nachträglich nicht mehr erhöht wird. Ich habe einen Fall mit Antrag auf Soforthilfe im Mai, 15.000 € wurden bezahlt. Folglich sind die Fördermonate Mai, Juni und Juli. Höchstbeträge aus der Überbrückungshilfe sind für die Überschneidungsmonate Juni und Juli 5.000 €. Fest steht auch, dass von der Soforthilfe einiges zurückgezahlt werden muss, nur wie viel weiß im Moment noch keiner. Setze ich jetzt für die Monate Juni und Juli die anteilige Soforthilfe an, gibt es kein Überbrückungsgeld. Irgendwann stellt sich dann heraus, dass Soforthilfe von Betrag X zurückgezahlt werden muss, ich den Antrag auf Überbrückungsgeld aber nicht mehr ändern kann? Das kann es ja auch nicht sein.
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