Hallo @Karen2020, Sie haben Buchungssätze an die Finanzbuchführung oder den Jahresabschluss übergeben und "als gebucht gekennzeichnet". Ja, die übergebenen Buchungssätze können bis zu einem bestimmten Monat zurückgesetzt werden. Wie Sie hierbei vorgehen, wird im Dokument 9211286 beschrieben. Sichern Sie vor dem Zurücksetzen über die Bestandsdienste Rechnungswesen die Anlagenbuchführung und das entsprechende Wirtschaftsjahr der FIBU. Wenn das Zurücksetzen nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann können Sie auf die Sicherung zurückgreifen. Grüße aus Nürnberg und schönes Wochenende.
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