Liebe Community,
ich habe einen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer der von der RV-Pflicht zu Gunsten des Versorgungswerkes befreit ist.
Ich habe ihn mit PG 109 und Beitragsgruppenschlüssel 6000 angelegt.
Die Daten des Versorgungswerkes sind auch erfasst, die monatlichen Meldungen an das Versorgungswerk werden erstellt.
Jetzt kam ein Schreiben vom Versorgungswerk, dass dort die 50.iger Jahresmeldung für 2019 nicht eingegangen ist.
Die Meldung hat Lodas aber ganz normal erstellt.
Es gibt auch noch einen sv-pflichtigen Arbeitnehmer, der an das Versorgungswerk zahlt und von diesem liegt dem Versorgungswerk die Jahresmeldung vor.
Weiß jemand, ob man bei einem Minijobber etwas beachten muss bzw. die Jahresmeldung an das Versorgungswerk über sv-net erfolgen muss?
Vielen Dank im Voraus , Chrissy
Moin,
dazu gibt es ein umfangreiches Info-Dokument:
Geringfügig Beschäftigte mit Beitragsabführung an ein Versorgungswerk erfassen - Beispiele LODAS
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dieses Dokument hatte ich auch gefunden und meine Erfassungen noch einmal geprüft. Alles ist korrekt erfasst.
Komischerweise werden ja die monatlichen Meldungen an das Versorgungswerk übermittelt, nur die Jahresmeldung bei dem Minijobber nicht 🤔.
Hallo Chrissy,
gibt es vielleicht eine Meldung auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll die weiterhilft?
Gern können Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns wenden, dann prüfen wir den Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Lutz,
wie ist denn die genaue Schlüsselung beim Minijobber, der in einem Versorgungswerk rv-versichert ist und auch den Zusatzbeitrag dorthin abführen möchte.
Folgender Hinweis erscheint auf meinem Bildschirm:
Das Kontrollkästchen "Beitragsabführung an ein Versorgungswerk" darf nur bei Beitragsgruppe 0 in der RV aktiviert werden, wenn der AN-Typ 3, 4, 5, 6 oder 9 ist.
Ich habe jetzt
AN-Typ 5
PG 109
BGS 6100
geschlüsselt.
Das Versorgungswerk habe ich entsprechend auch hinterlegt.
Haben Sie da vielleicht eine Idee?
Vielen Dank und viele Grüße
Karen Fink
Hallo Frau Fink,
da kann ich leider nicht weiter helfen - mit Versorgungswerken haben wir wenig zu tun.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Müsste der BGS nicht 6000 sein, wenn das VSW angesprochen werden soll?
Hallo,
ja, so müsste es meiner Meinung nach ohne Zusatzbeitrag sein.
Mein Minijobber möchte aber den Zusatzbeitrag in das Versorgungswerk einzahlen.
Viele Grüße
Karen Fink
Vor ein paar Jahren hatte ich diesen Fall, kann aber leider nicht darauf zurückgreifen und mich nicht mehr an die Einträge erinnern.
Vielleicht hilft Ihnen jedoch das Dokument 5303398 weiter.
Vielleicht ist die Struktur sogar so, dass dem VSW109er der RV-Beitrag persönlich abgebucht werden muss, also die volle Auszahlung (z. B. 450,00) vom AG erhält und das VSW den RV-Rest dann direkt vom AN holt.
Ich grabe nochmal weiter in meinem Gedächtnis...
Bei uns gab es einen solchen zurückliegenden Fall.
Der Beitragsgruppenschlüssel war 6000.
Auf der Abrechnung und im Lohnjournal sind die AN-RV-Beiträge "ganz normal" abgezogen.
Es scheint hier also eine Verknüpfung mit dem PGS zu geben.
Vielen Dank!
Das werde ich mal ausprobieren.
Gruß
Karen Fink
Hallo,
das scheint alles nicht miteinander zu funktionieren.
Wenn ich die Schlüsselung mit dem Versorgungswert vornehme, muss ich auch bei Arbeitnehmertyp die 6 "RV an ein Versorgungswert" wählen.
Die 6 wird bei einem Minijob 109 aber nicht vorgeschlagen.
Vielleicht geht es ja auch gar nicht, da ja gar kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Viele Grüße
Karen Fink
Guten Morgen,
vielleicht kann Ihnen hier der Blog der Minijobzentrale weiterhelfen: Mitglied in einem Versorgungswerk: Das ist für Minijobber zu beachten .
Da ist die Thematik eigentlich recht gut beschrieben und die Schlüsselung ist vor allem davon abhängig, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo,
muss ich denn bei dem Minijobber in der Karte Versorgungswerk etwas eingeben, wenn ich
109 mit 6000 erfasse? Ich muss ja eigentlich im Programm hinterlegen, an welche Mitgliedsnummer die Beiträge gezahlt werden sollen.
Mein Problem ist weiterhin, dass ich die Schlüsselung im Lodas nicht vorzunehmen weiß.
Viele Grüße
Karen Fink
Die Stammdaten und die Schlüsselung würde ich wie unter 2.1 im Dokument Geringfügig Beschäftigte mit Beitragsabführung an ein Versorgungswerk erfassen - Beispiele LODAS beschrieben vornehmen (ausgehend von einer nicht berufsfremden Tätigkeit).
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe