Die DUO Bestände auf die Hauptberaternummer laufen zu lassen macht durchaus Sinn, wenn die DUO Bestand nur intern durch die Kanzlei genutzt wird und der Mandant keinen Zugriff darauf erhält. Und solche Fälle gibt es noch viele, d.h. die Mandanten wollen auch keinen Zugriff auf ihre digitale Buchführung und ihnen reicht eine monatliche BWA. Unter Kostengesichtspunkten ist dann das Anlegen unter der Unterberaternummer der beste Weg, da in diesem Fall nicht für jeden DUO Bestand Grundgebühren anfallen. Der Vergleich mit einer Postbox in die die mails aller Mandanten eingehen und von der Kanzlei danach zugeordnet werden hinkt. Jeder DUO Bestand auch wenn er unter der Hauptberaternummer läuft hat eine eigene mail-Adresse an die die Rechnungsmails versendet werden können (upload mail). D.h. wenn die Mandanten die bei ihnen eingehenden Rechnungsmails an diese Adresse weiterleiten entsteht dadurch in der Kanzlei keinerlei Aufwand. Das ist auch der Weg, den wir für unsere kleineren Mandanten wählen werden. Unverständlich aus meiner Sicht, warum die Verknüpfung der E-Rechnungsplattform nicht auf DUO Bestände unter der Hauptberaternummer möglich sein soll. Ich denke dass im Ergebnis die Weiterleitung aus dieser Plattform in den DUO Bestand im Hintergrund auch über upload mobil oder upload online läuft und es müsst ja nur die Möglichkeit geben in der Plattform einzustellen an welche upload mail Adresse weitergegeben werden soll. Ich sehe da auch kein Datenschutzproblem, das ja der Mandant entscheidet wohin seine Rechnugnen aus der E-Rechnungs Plattform weitergeleitet werden sollen. M.E. sollt DATEV da unbedingt nachbessern.
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