Hallo Herr Baier, vielen Dank für die Infos zur KOB Zukunft. Bitte ändern Sie schon kurzfristiger vor dem 1.7.2017, dass die Kanzleiinhaber die KOB Newsgroup kostenfrei nutzen können. Ich bezahle so hohe Datevgebühren, dass ich für den Zutritt zur KOB Newsgroup nicht bereit bin extra zu bezahlen. Vielleicht würde diese damit etwas belebter und qualitativ verbessert. Zugang sollten nur Nutzer mit Smartcard - und diese von mir aus Pseudonym - möglich sein. Kanzlei-Organisationsbeauftragte zu benennen bedeutet aus unserer Sicht nicht Verantwortung im haftungsrechtlichen Sinne zu übertragen. Natürlich nicht: Haften muss immer ich als Kanzleiinhaber/Berufsträger. Ich kann mich nur unter Umständen exkulpieren, weil ich an einen fähigen Mitarbeiter meine Aufgabe delegiert habe, was bei einem Azubi sicherlich bestritten würd.e Der Original-Wortlaut der KOB-Ernennungsurkunde, mit der wir unsere Wertschätzung gegenüber KOB unterstreichen wollen, lautet: "In dieser Eigenschaft ist er/sie [der/die KOB] ein wichtiges Bindeglied zwischen der Kanzlei und DATEV. Kanzlei-Organisationsbeauftragte sind Wissensmultiplikatoren für ihre Kanzlei und unterstützen somit nachhaltig deren Entwicklung. Sie stehen im regen Austausch mit Kanzlei-Organisationsbeauftragten anderer Kanzleien und liefern bedeutenden Input für Weiterentwicklungen. Kanzlei-Organisationsbeauftrage sind ein wertvoller Eckpfeiler unseres Genossenschaftsgedankens." Diese Ernennungsurkunde finde ich albern (sorry). Eine Ernennungsurkunde kann doch nur ich als Kanzleiinhaber übergeben, der Datev steht das nicht zu. Und eine Wertschätzung gegenüber Azubi KOBs erst recht nicht!! Wenn manche Kollegen Azubis aus Kostengründen ("Seminarflat") als KOB bezeichnen und dann dieser Azubi auf einmal eine KOB Urkunde im Goldrahmen im Büro aufhängt, könnten das manche Steuerberaterin, Steuerfachwirtin, Steuerfachangestellte in der Kanzlei, die diesen Azubi ausbilden, als "unpassend" empfinden 🙂 Ein schönen Feiertag und herzliche Grüße Willi Müller
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