Hallo Anham 1, meinen Sie jetzt das Fremdkapitalkonto (Gesellschafter-Darlehenskonto) auf welchem neben den Entnahmen und Einlagen die Gewinnanteile des Kommanditisten erfasst werden oder das steuerbilanzielle Kapitalkonto (Eigenkapital), welches neben dem Kommanditkapital, das Verlustvortragskonto und ggf. ein Rücklagenkonto umfasst? Sofern es sich bei Ihrem Konto um ein Gesellschafter-Darlehenskonto handelt, welches die stehengelassenen Gewinnanteile Ihres Kommanditisten ausweist, so muss dieses zum Zeitpunkt des Ausscheidens auf ein Verbindlichkeitskonto - RLZ 1 Jahr umgebucht werden. Im Anschluss hat die Gesellschaft den Betrag auszuzahlen. Die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz gehören nicht ins Fremdkapital, da derartige Gewinne/Verluste weder erzielt wurden bzw. durch den Betrieb der PersG entstanden sind, sie erhöhen oder mindern lediglich das steuerbilanzielle Kapitalkonto (Eigenkapital) des Kommanditisten. Wir erfassen derartige Abweichungen im variablen Kapitalkonto 9141, welches ein Unterkonto des steuerbilanziellen Kapitalkontos ist.
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