Guten Morgen, die Sonder- oder auch Ergänzungsbilanzen müssen in einem eigenen E-Bilanzdatensatz an das FA übermittelt werden und nicht mit der E-Bilanz der Gesamthand. Lässt in dem Sonderbilanzbestand denn keine E-Bilanz aufbereiten und zur Übermittlung bereitstellen? Wenn in E-Bilanz der Gesamthand angehakt ist, dass z.B. 4 Sonderbilanzen existieren und am Ende 5 übermittelt werden, weil davon ein Gesellschafter aufgrund seines Ausscheidens nicht mehr angezeigt wird, wäre das etwas, was ich z.B. im Rahmen der Belegnachreichung dem FA mitteilen oder eventuell bereits vorab mit dem FA klären würde, damit sich dort niemand wundert, wenn die Daten eingehen.
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