abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verbuchung Investmentdepotabrechnung Depotgebühren

3
letzte Antwort am 27.02.2025 14:13:20 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DD1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
284 Mal angesehen

Liebe DATEV Community,

 

unsere Firma hat Inventmentfonds in einem Depot und vielleicht kann mir jemand helfen, da dies für mich neu ist.

 

Ich habe eine Depotabrechnung in der für die Depogebühren Anteile verkauft worden sind ohne dass ein Bankkonto beansprucht wurde. . Kann mir bitte jemand erklären, wie ich diese in SKR 03 buche?

 

Vielen herzlichen Dank!

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
276 Mal angesehen

Buchen Sie die Gebühren gegen ein Durchlaufkonto und setzen Sie die Erträge dagegen.

 

 

Also:

Gebühren           an    Druchlaufkonto

Durchlaufkonto  an    Investmenterträge (Dividenden)

0 Kudos
ninabauer
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
258 Mal angesehen

Ich gehe davon aus, dass die Investmentfonds im Anlagevermögen gehalten werden. In diesem Fall vermindert sich ja der Bestand der Anteile aufgrund des Anteilsverkaufs für die Depotgebühren. Die Gebühren sind dann gegen das Anlagenkonto buchen, also Gebühren an Anlagenkonto (SKR 03-Konten weiß ich leider nicht). In der Anlag-Soforterfassung ist dann diese Buchung als Zugang minus zu hinterlegen bzw. anzulegen. Im Text würde ich dann noch den neuen Bestand der Fondsanteile erwähnen.

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
239 Mal angesehen

@ninabauer  schrieb:

Die Gebühren sind dann gegen das Anlagenkonto buchen, also Gebühren an Anlagenkonto (SKR 03-Konten weiß ich leider nicht). 


Das Anlagekonto muss nur um die Anteile reduziert werden. Das ist dann ein ganz normaler Anlagenabgang, der mit der Buchung selbst nichts zu tun hat. Sie müssen - und sollten - hier das Anlagekonto gar nicht damit belasten!

 

Das was Sie jetzt machen wollen beeinflusst die Buchung "Anlagenabgang BV/BG  an  Anlagevermögen". Das ist aber falsch, da hier die Ertragsbuchung beeinflusst ist. Anstatt "Bank  an  Erträge aus Wertpapieren"  wird jetzt also "Gebühren  an  Erträge aus Wertpapieren". Damit auf gar keinen Fall etwas im AV zubuchen!

0 Kudos
3
letzte Antwort am 27.02.2025 14:13:20 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage