Liebe DATEV Community,
unsere Firma hat Inventmentfonds in einem Depot und vielleicht kann mir jemand helfen, da dies für mich neu ist.
Ich habe eine Depotabrechnung in der für die Depogebühren Anteile verkauft worden sind ohne dass ein Bankkonto beansprucht wurde. . Kann mir bitte jemand erklären, wie ich diese in SKR 03 buche?
Vielen herzlichen Dank!
Buchen Sie die Gebühren gegen ein Durchlaufkonto und setzen Sie die Erträge dagegen.
Also:
Gebühren an Druchlaufkonto
Durchlaufkonto an Investmenterträge (Dividenden)
Ich gehe davon aus, dass die Investmentfonds im Anlagevermögen gehalten werden. In diesem Fall vermindert sich ja der Bestand der Anteile aufgrund des Anteilsverkaufs für die Depotgebühren. Die Gebühren sind dann gegen das Anlagenkonto buchen, also Gebühren an Anlagenkonto (SKR 03-Konten weiß ich leider nicht). In der Anlag-Soforterfassung ist dann diese Buchung als Zugang minus zu hinterlegen bzw. anzulegen. Im Text würde ich dann noch den neuen Bestand der Fondsanteile erwähnen.
@ninabauer schrieb:Die Gebühren sind dann gegen das Anlagenkonto buchen, also Gebühren an Anlagenkonto (SKR 03-Konten weiß ich leider nicht).
Das Anlagekonto muss nur um die Anteile reduziert werden. Das ist dann ein ganz normaler Anlagenabgang, der mit der Buchung selbst nichts zu tun hat. Sie müssen - und sollten - hier das Anlagekonto gar nicht damit belasten!
Das was Sie jetzt machen wollen beeinflusst die Buchung "Anlagenabgang BV/BG an Anlagevermögen". Das ist aber falsch, da hier die Ertragsbuchung beeinflusst ist. Anstatt "Bank an Erträge aus Wertpapieren" wird jetzt also "Gebühren an Erträge aus Wertpapieren". Damit auf gar keinen Fall etwas im AV zubuchen!