Vermieter V erhält eine Rechnung von Handwerker H für eine Schönheitsreparatur bei Mieter M. Laut Mietvertrag muss M für diese aufkommen. H schreibt V eine Rechnung. H bezahlt diese und fordert anschließend M zur Erstattung auf, der dies daraufhin tut. Wie sollte man dies verbuchen? Das Sachkonto für Reparaturen kommt aufgrund der Erstattung wohl nicht in Frage. Könnte man folgendes machen:
1360 / Bank (S/H) Buchungstext "Überweisung Rechnung H für Schönheitsreparatur M"
Bank / 1360 "Zahlungseingang Erstattung von M"
Guten Morgen,
warum kommt denn Ihrer Meinung nach das Reparaturkonto nicht in Frage? Das sind aus meiner Sicht zwei Geschäftsvorfälle, die jeweils einzeln für sich zu beurteilen und auch zu verbuchen sind. Der Vermieter hat einmal Aufwand aus der an ihn gestellten Rechnung und muss eine entsprechende Einnahme deklarieren, wenn er das Geld vom Mieter erhält.