Dann wurde in der Dezember-Abrechnung vermutlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erstattet, der im Verhältnis höher ist als die Lohnsteuer - dies passiert nämlich bei Mitarbeitern mit Kindern leicht, weil bei der Abrechnung von Einmalbezügen der Kinderfreibetrag nicht mit berücksichtigt wird. Sie müssen zum Vergleich entweder die November-Abrechnung nehmen oder die Beträge, die auf der Dezember-Abrechnung als "Lohnsteuerjahresausgleich" ausgewiesen werden, den Abzügen für Dezember 2018 hinzurechnen, da diese eigentlich um diese Beträge höher waren. Viele Grüße Uwe Lutz
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