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Mindestlohn bei Praktikanten

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letzte Antwort am 22.02.2019 09:10:32 von freitag
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jb_gkb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Wir haben ein Unternehmen A, dass Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten aufnimmt.

Bei freiwilligen Praktika von länger als 3 Monaten muss ja der Mindestlohn gezahlt werden.

Wenn nun ein freiwilliger Praktikan B bei Unternehmen A arbeitet (länger als 3 Monate) und pauschal 600€ pro Monat bekommen hat (mittlerweile gekündigt), muss der Arbeitgeber den Mindestlohn nachzahlen?

Und wie wird das am Besten gehandhabt?

Gruß JB

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
244 Mal angesehen

Hallo JB,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine rechtlichen Auskünfte geben können.

Alternativ empfelen wir Ihnen das Dok. 5304002 - Mindestlohn - Lexikon und Personal

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jb_gkb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Wieso denn das???

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freitag
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
244 Mal angesehen

Empfehlenswert ist diese Telefonnummer zum Thema Mindestlohn anzurufen;

030 60 28 00 28. Ich hatte selbst schon da was geklärt, es funktioniert.

Viele Grüße B.F.

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letzte Antwort am 22.02.2019 09:10:32 von freitag
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