Hallo TN, ich denke, dass Sie Sich das zu einfach machen. Wenn dem Mitarbeiter 3 Tage gekürzt werden, dann bekommt er auch für die vollen 3 Tage Kinderkrankengeld. Werden ihm seine geareiteten Stunden aufs Zeitkonto transferiert, dann bekommt er auf Kosten der Sozialversicherung die Stunden doppelt bezahlt. Sollten die Stunden nicht aufs Zeitkonto des Arbeitnehmers transferiert werden, dann arbeitet der Mitarbeiter ohne Entgelt (bekommt Krankengeld) und der Arbeitgeber freut sich über von der Sozialversicherung bezahlte Arbeit. Meines Erachtens sind beide Möglichkeiten nicht akzeptabel und gehen auf Kosten der Allgemeinheit. Gruß OLJA
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