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Arbeitsbescheinigung / Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 03.08.2023 09:52:09 von hsch
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hsch
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Hallo,

 

bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen wird der Betrag der Urlaubsabgeltung

(abgerechnet mit Lohnart 223) immer als Einmalzahlung mit aufgeführt. Lt. Ausfüllhinweis der Agentur für Arbeit darf der Betrag aber nicht ausgewiesen werden.

Auf Anfrage beim DATEV-Serviceteam wurde mir mitgeteilt, das wäre im System so verknüpft, da Einmalzahlungen mit ausgewiesen werden müssten.

 

Bin gerade ratlos, hat sich etwas geändert?

 

Vielen Dank für Eure Infos

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Die Urlaubsabgeltung ist zwingend zu bescheinigen und unter Zahlungen nach Austritt auch gesondert zu erläutern. Ohne Abgeltung würde sich das Austrittsdatum um die abgegoltenen Urlaubstage verschieben und der Betrag als laufender Bezug gelten.

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lena_k
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Hallo,

 

ja, die Urlaubsabgeltung gehört nicht unter Einmalzahlung.

Jedoch muss sie beim Austritt mit hinterlegt werden.

 

Wenn du in der Bescheinigung drin bist, findest du die Angaben unter 9 (siehe auch Seite 3 der Ausfüllhilfe, recht weit oben). 

 

Viele Grüße

 

Edit: Hinweise zum Vordruck „Arbeitsbescheinigung“ (arbeitsagentur.de) hier der Link zur Ausfüllhilfe, bei der ich geschaut habe

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pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
1860 Mal angesehen

Meines Erachtens darf die Urlaubsabgeltung auch immer noch nicht als "Geldwert" in den Einmalbezügen auftauchen.

 

Diese Info von Datev dazu finde ich deshalb auch mehr als (falsch) verwirrend....🤔

 

Ist evtl. die Lohnart bei Ihnen falsch geschlüsselt? Taucht dieser Fehler erst jetzt auf oder ist das "schon immer so"?

 

Viele Grüße!🌻

 

 

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hsch
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Nachricht 5 von 8
1837 Mal angesehen

wir rechnen die Urlaubsabgeltung mit der Lohnart 223 ab und haben nichts verändert.

Das Problem ist nicht neu, bei den Papierbescheinigungen haben wir den Betrag rausgenommen.

In letzter Zeit haben wir leider immer mehr Urlaubsabgeltungen und wegen der elektronischen Arbeitsbescheinigung nicht mehr die Möglichkeit Änderungen vorzunehmen.

 

Die Antwort des Services hat mich doch ziemlich verunsichert

 

 

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pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Wir hatten ein ähnliches Problem damals, weil bei der Neueinrichtung durch Datev selbst, eine falsche Lohnart (es wurde einfach die Stammlohnart 101 hinterlegt) als Stammlohnart für die UB-Abgeltung hinterlegt wurde.... 😓

 

So kamen dann auf den Papierbescheinigungen immer die Abgeltungen in den Einmalbezügen mit und mussten manuell herausgerechnet werden, wie bei Ihnen.

Die richtige Problematik kam dann mit Einführung von BEA, weil kein manuelles Eingreifen möglich...

 

Als ich das Ganze dann nochmal geprüft habe und in unsere eigene Lohnart die Stammlohnart 223 (denn nur diese LA weist die UB-Abgeltung richtigerweise nicht in der Bescheinigung mit aus) hinterlegt hatte, funktionierte alles auf Anhieb einwandfrei 🤔

 

Deswegen ist die Aussage der Datev hier für mich einfach nicht richtig 😐

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@hsch  schrieb:

 

bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen wird der Betrag der Urlaubsabgeltung

(abgerechnet mit Lohnart 223) immer als Einmalzahlung mit aufgeführt. Lt. Ausfüllhinweis der Agentur für Arbeit darf der Betrag aber nicht ausgewiesen werden.

Auf Anfrage beim DATEV-Serviceteam wurde mir mitgeteilt, das wäre im System so verknüpft, da Einmalzahlungen mit ausgewiesen werden müssten.

 


 

Über diese Aussage bin ich auch ein wenig irritiert.

 

Grundsätzlich ist die Lohnart 223 genau dafür da, dass diese nicht als Einmalbezug ausgewiesen wird sondern nur im Bereich der Urlaubsabgetung.

 

Wir hatten dies hier irgendwann schon einmal in der community. Wenn die Lohnart schon vor xx Jahren erstellt wurde, kann es sein, dass dies nicht richtig funktioniert. Versuchen Sie mal, eine neue eigene Lohnart mit der StLA 223 einzurichten und darüber die Urlaubsabgeltung abzurechnen und zu gucken, ob dies dann richtig ausgewiesen wird.

hsch
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank!!

Das war der Fehler, StLA 223 gelöscht, neu angelegt

und die Arbeitsbescheinigung ist korrekt.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 03.08.2023 09:52:09 von hsch
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