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Urlaubsabgeltung bei elektronischer Übermittlung an die BA

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letzte Antwort am 09.08.2023 11:21:09 von hsch
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NicoleArnold
Beginner
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Nachricht 1 von 11
530 Mal angesehen

Hallo liebes Community-Team,

 

ich habe eine Frage bezüglich der BEA.

 

Welche Einstellungen muss ich vornehmen, damit die Urlaubsabgeltung nicht unter SV Brutto Jährlich auftaucht? (in der Arbeitsbescheinigung)

Denn eigentlich wird der Betrag der Urlaubsabgeltung ja nicht bescheinigt.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

 

LG

Nicole Arnold

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 11
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Sie müssen für die Abrechnung die Stammlohnart 223 "Urlaubsabgeltung" verwenden.

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poettgen
Beginner
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Nachricht 3 von 11
361 Mal angesehen

Hallo 

 

Bei Urlaubsabgeltungen (Datev Lohnart Nr. 20 Stammlohnart 223) wird der Wert unter Punkt 8 aufgeführt. Das darf nicht sein.
Der Wert darf laut Ausfüllhilfe Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit weder unter Punkt 7 und Punkt 8 aufgeführt werden.

 

Dieses Problem besteht nach unserem Wissen immer noch. 

 

Wie gehen andere mit dem Problem um, da man die Werte vor dem Versenden nicht einsehen und ändern kann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 11
359 Mal angesehen

Also, wenn ich Urlaubsabgeltungen mit StLA 223 abrechne, wird dies nicht unter Punkt 8 in der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen...

 

Haben Sie an der Schlüsselung der StLA etwas geändert?

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poettgen
Beginner
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Nachricht 5 von 11
357 Mal angesehen

Nein, StLA 223 ist ordentlich geschlüsselt

 

poettgen_1-1678793564788.png

 

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 11
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ist das auch so geschlüsselt:

lohnhilfe_0-1678797539446.png

 

 

?

LG
VM
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poettgen
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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Ja  - Ne Frage - Gibt es bei der Wertermittlung zwischen dem Bescheinigungen und BEA ggf. unterschiede? 

 

Laut letzter Recherche (2021) war das Problem bei Lodas in Verbindung mit BEA und Bescheinigung bekannt. 

 

Zur Klärung bezüglich Programmhinterlegung etc. haben wir ein Ticket bei Datev aufgemacht. Kann mal berichten, wenn das Ergebnis da ist. Vielleicht ist bei uns ja auch was falsch. Bin gespannt.

 

 

In der Arbeitsbescheinigung unter Punkt 7 wird der Betrag richtigerweise nicht mit aufgeführt. 

 

Unter Punkt 8 wird der Betrag als Einmalzahlung mitgezählt, was laut Ausfüllhilfe von der Agentur falsch ist. Urlaubsabgeltung ist nur als zeitliche Komponente unter Punkt 9 auszuweisen ?!

 

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hsch
Beginner
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Nachricht 8 von 11
238 Mal angesehen

Hallo,

 

haben das gleiche Problem und können den Fehler nicht finden.

Konnten Sie das Problem lösen?

 

Viele Grüße

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poettgen
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Ja bzw. es gibt unterschiede zwischen dem Bescheinigungswesen (offline) und dem BEA Verfahren in Lodas direkt.

 

In BEA funktioniert es einwandfrei und die Urlaubsabgeltung wird richtig ausgegeben - Warum es im Bescheinigungswesen nicht funktioniert kann ich nicht sagen.

 

Eigentlich auch egal mittlerweile, da wir ausschließlich BEA machen und machen müssen

 

LG

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 10 von 11
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Seit wann existiert die SLA 223? Haben Sie die Lohnart mal gelöscht und neu erstellt?

hsch
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Ja, nachdem ich die Lohnart 223 gelöscht und neu erstellt habe, hat es funkioniert.

 

Danke

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10
letzte Antwort am 09.08.2023 11:21:09 von hsch
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