Hallo Zusammen,
die Mitarbeiterin unseres Mandanten war bis Mitte Oktober in Elternzeit (3 Jahre) und hat während der Zeit bei ihm
als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. Ab Mitte November ist sie wieder im Mutterschutz und möchte bis dahin noch weiter im Minijob arbeiten.
Elternzeit verlängern über die drei Jahre hinaus?
Sie in unbezahlten Urlaub setzen und im Minijob weiterbeschäftigen?
Geht meiner Meinung nach beides nicht....
Bin gerade ratlos
Hallo,
wenn die Arbeitnehmerin während Ihrer bestehenden Elternzeit wieder in den Mutterschutz geht, müssen Sie die bestehende Elternzeit beenden und einen neuen Mutterschutzfall erfassen.
Das genaue Vorgehen finden Sie in Abschnitt Weiteren Mutterschutz während bestehender Elternzeit erfassen im Dokument 1021680 - Mutterschutz und Elternzeit.
Ob während des Mutterschutz ein Minijob ausgeübt werden darf, können wir rechtlich nicht beurteilen. Bitte klären Sie dies mit den zuständigen Institutionen. Eventuell muss der Minijob beendet werden.