Hallo Frau Roth, ich möchte Sie auf meinen Beitrag vom 14.04. verweisen. Leider können wir zu den Hinterlegungen in den einzelnen Lohnarten keine Empfehlung geben. Grundsätzlich gilt für alle Lohnarten, dass diese bei der Berechnung des Soll-Entgelts zu prüfen sind. Lohnarten, mit denen sozialversicherungsrechtlich laufende Bezüge abgerechnet werden, sind für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend zu schlüsseln. Dies betrifft z.B. die Stammlohnart 913, welche für die Berechnung auf Sollentgelt „Betrag“ zu schlüsseln ist. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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