Hallo Zusammen,
bei einem Unternehmen gibt es zwei Abrechnungsgruppen.
In der Gruppe 1 sind die Angestellten und in Gruppe 2 die Minijobber.
Gruppe 1 und 2 wurden im Juni bereits abgerechnet und ich stehe jetzt im Juli.
Jetzt muss für einen Arbeitnehmer die Abrechnung Mai hinsichtlich zuviel abgerechneter Kug-Stunden korrigiert werden.
Ich stehe aktuell im Juli und würde die Korrektur per NB Mai vornehmen.
Die Agentur für Arbeit fordert uns aber auf, den korrigierten Erstattungsantrag für Mai am 10.07. vorzulegen, den Juli rechne ich aber erst Ende Juli ab.
Meine Frage ist nun, könnte ich eine Wiederabrechnung komplett 1. Gruppe Juni und 2. Gruppe Juni machen, um den korrigierten Erstattungsantrag zu erhalten?
Oder kann man die abgerechneten Gruppen des Vormonats nicht mehr korrigieren?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Chrissy
Hallo Chrissy,
Du kannst hier einfach eine Wiederholungsabrechnung einzelne PNr nur für den einen MA für Juni 2021 erstellen. Der KUG-Antrag für Mai wird automatisch korrigiert und in den Juni Auswertungen bereitgestellt.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank.
Muss ich dann die einzelnen Abrechnungsgruppen gar nicht beachten?
Gruß Chrissy
Moin,
bei einer Wiederholungsabrechnung einzelne PNr spielt es keine Rolle, in welcher Abrechnungsgruppe dieser Mitarbeiter zugeordnet ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe.