Liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ein gewerblicher AN im Bauhauptgewerbe soll ab Januar 2019 VWL i.H.v. 40,00 Euro erhalten. Die 40,00 Euro werden ausschließlich durch den AG gezahlt.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich die VWL anlegen soll. Muss ich die Stammlohnart 500 nehmen, dann errechnet sich der AG Zuschuss nach bezahlten Stunden. Oder kann ich die 40,00 Euro auch ganz normal als festen Betrag hinterlegen, so wie ich es auch bei Festangestellten machen würde?
Vielen Dank, Chrissy
Sie müssen m.E. die Stammlohnart 500 verwenden, weil tariflicher und gesetzlicher Anspruch des AN auf AG Zuschuss und den Rest bis zu 40 EUR aufstocken.
Ich glaube da gibt es in Lodas keinen Automatismus, daher leider jeden Monat händische Arbeit.
Moinsen,
es handelt sich hier also um einen gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, der tariflich einen Anspruch auf brutto 0,13 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde hat. Hier müsste schon mindestens 308 Stunden im Monat gearbeitet werden, um mehr als 40,00 EUR zu erwirtschaften.
Somit ist der monatliche, feste Zuschuss iHv. 40,00 EUR immer höher als der tarifliche Anspruch.
Ich würde die Personalstammdaten des AN entsprechend ändern (Baulohn > allg. Daten > VL-AG Anteil unterdrücken) und den festen Zuschuss unter Entlohnung > AG-Anteil einrichten.
Weiterhin viel Erfolg
Natürlich lässt sich der gesetzl. und tarifl Anspruch unterdrücken ( Baulohn) .
Aber es muss dann natürlich die Lohnart so geschlüsselt werden, dass in den Fällen von Schlechtwetter , KuG , Urlaub usw. trotzdem richtig von Datev gerechnet wird ( AAG habe ich noch vergessen). Vlt. wirkt sich das auch noch auf anderes aus, was ich jetzt nicht auswendig auf dem Schirm habe.
Vielen Dank für Ihre Antworten.