Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Mandanten wurde der BAV-Beitrag im Mai 2018 für einen Mitarbeiter erstmal überschritten. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 2. Quartal wurden 115,88 € in Abzug gebracht (April 0 €, Mai 38,39 €, Juni 77,49 €). Der Betrag für Mai wurde wie folgt berechnet: Beitrag 1-5/2018 338,69 € abzgl. Beitrag 2016 300,30 € = 38,39 €. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für das 3. Quartal wurden 28,12 € berücksichtigt. Nun frage ich mich, wie der Betrag von 28,12 € zustande kommt. Folgende Beiträge wurden gezahlt: Juli 77,43 € August 84,18 € -> Bruttoentgelt lag über 2.200 € September 71,99 € Vielen Dank für Ihre Hilfe. Laura Hundhausen
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