Durch eine Sozialversicherungsprüfung ist aufgefallen, dass bei einem AN (sonst ist keiner bei diesem Mandanten bei dieser KK versichert) mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gerechnet wurde und nicht mit dem kassenindividuellen. Laut dem Prüfer wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei Behinderten, Azubis bis zu einem Entgelt von 325 €, Azubis in außerbetrieblichen Einrichtungen, Teilnehmer die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren herangezogen. Dies trifft jedoch in unserem Fall nicht zu. Daher fragen wir uns, wo der durchschnittliche Zusatzbeitrag zu hinterlegen ist. Viele Grüße Laura Hundhausen
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