Guten Morgen Zusammen,
es ist ja so, dass nahe Familienangehörige, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des AG keine Stundenzettel zu führen brauchen.
Ebenso gilt dies für Familienangehörige wenn der AG eine Personengesellschaft oder eine juristische Person ist.
Muss der GGF beherrschend sein oder sind grundsätzlich bei Ehegatten von GGF keine Aufzeichnungen zu führen ?
Vielen Dank
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
wir können Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben.
Hat ein Mitglied der Community schon Erfahrungen, die er teilen kann?
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
in welchem Zusammenhang wollen Sie keine Stunden aufzeichnen?
Für das Mindestlohngesetz gilt die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Schauen Sie hier in § 1 Abs. 2, danach ist nicht die Rede von bestimmten Beteiligungshöhen.
Im Steuerrecht, für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses, ist es in einigen Fällen sinnvoll, dass Stunden aufgezeichnet werden.
Viele Grüße
T. Reich