Hallo Frau Hundhausen,
wenn es als Fahrtkostenzuschuss geschlüsselt ist, ist es kein Arbeitslohn, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitsgebers.
Darf ich fragen, aus welchem Hintergrund heraus, die Frage aufgetaucht ist?
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders
Hallo Frau Herda-Lüders,
der Hintergrund ist, dass aus einer betrieblichen Übung ein Anspruch entsteht (wie beim Weihnachtsgeld).
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Moin Moin Frau Hundhausen,
die Aussage von Frau Herda-Lüders wird vermutlich steuer-/ sozialversicherungsrechtlich gemeint gewesen sein.
Ihre Frage ist arbeitsrechtlicher Natur und sollte daher zwingend mit einem entsprechenden Anwalt geklärt werden.
Ich bin kein Anwalt und kann Ihre Frage nicht beantworten. Unter folgendem Link findet man aber die Aussage, dass es durchaus betriebliche Übung sein kann: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html#tocitem3
Beste Grüße
Stefan
Guten Abend zusammen,
ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass der besagte AG einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt für die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses erklärt hat. Damit ist ja die arbeitsrechtliche Seite abgesichert.
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders