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Arbeitsbescheinigung korrigieren

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letzte Antwort am 10.02.2026 10:55:28 von eitorfgmbh
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Sandra_Michel
Beginner
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Nachricht 1 von 8
885 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich möchte eine Arbeitsbescheinigung korrigieren, da es im Nachgang die Tariferhöhung TvöD gab. Im DATEV-Dokument steht eigentlich, dass eine Korrektur automatisch erfolgt. In den Auswertungen kann ich da aber nichts finden. Muss ich es doch manuell machen und einfach nochmals eine Bescheinigung anstoßen?

 

Danke für jede Hilfe und Grüße

 

S. Michel

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 2 von 8
854 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nach meinem Wissen ist es nur in Lohn und Gehalt so, dass die Arbeitsbescheinigung bei Nachberechnung automatisch korrigiert wird. In Lodas mußt Du manuell die Erstellung der korrigierten Arbeitsbescheinigung anstossen, sonst passiert da nichts.

Viel Erfolg

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Sandra_Michel
Beginner
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Nachricht 3 von 8
839 Mal angesehen

Aaaah, okay, dann habe ich die Anweisung vielleicht falsch interpretiert. Lieben Dank und 

 

 

Grüße

Sandra

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eitorfgmbh
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
610 Mal angesehen

Hallo,

 

wie kann ich denn die Korrektur der Arbeitsbescheinigung anstoßen?

 

Ich habe nun mehrmals auf erneute Übermittlung der Arbeitsbescheinigung geklickt. Jedoch kommt weder eine korrigierte Arbeitsbescheinigung noch ein Fehler- und Hinweisprotokoll.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

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hs791
Beginner
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Nachricht 5 von 8
593 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

gibt es schon eine Lösung?

Ich stehe nämlich gerade vor dem selben Problem: kein Fehlerprotokoll, aber auch keine korrigierte Arbeitsbescheinigung.

 

Viele Grüße 

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eitorfgmbh
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
517 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe leider noch keine Lösung.

 

Vielleicht meldet sich jemand von Datev zu dem Thema.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 8
411 Mal angesehen

Hallo @eitorfgmbh,


wenn sich nach Abruf einer Arbeitsbescheinigung Werte ändern, müssen alle Änderungen mit Einfluss auf die bescheinigten Entgelte zunächst abgerechnet werden.


Bei Abruf einer weiteren Arbeitsbescheinigung werden diese Änderungen berücksichtigt. Die Abrechnung und der Abruf der Arbeitsbescheinigung sind in einem Verarbeitungslauf möglich.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
372 Mal angesehen

Vielen Dank Frau Frohmeyer. 

 

Nun hat alles funktioniert.

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7
letzte Antwort am 10.02.2026 10:55:28 von eitorfgmbh
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