abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

PV-Zuschlag für Stiefeltern

7
letzte Antwort am 20.07.2023 17:09:05 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
255 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

folgendes Problem haben wir:

Eine AN eines Mandanten hat letzten Monat geheiratet. Ihr Mann hat zwei Kinder (21 und 25 Jahre, die beide berufstätig sind). Durch die Heirat hat nun die Mitarbeiterin 0,5 Kinderfreibeträge in die Lohnsteuerabzugsmerkmale bekommen.

Sie hat als Stiefmutter jedoch keinen Anspruch auf Befreiung des PV-Zuschlags, da die Kinder nicht im gleichen Haushalt leben und die Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Lodas berechnet aufgrund der ELSTAM-Daten automatisch keinen PV-Zuschlag. Selbst wenn das Häkchen "Elterneigenschaft nachgewiesen" herausgenommen wird.

Wie löst man dieses Problem?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 8
248 Mal angesehen

Hallo,

 

hier gibt es einen schönen Beitrag dazu:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/PUEG-Kind-des-Vaters-Kifb-auf-die-neue-Partnerin-Anrechnung/m-p/364547#M88512

 

Herr @Uwe_Lutz hat es im Beitrag 5 treffend geschrieben.

 

Kinderlose ist die Mitarbeiterin nach Auffassung der Sozialversicherung nicht mehr.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 8
238 Mal angesehen

Du musst einfach den Haken setzen, dass der Zuschlag trotz Ki.Frbrt. berechnet werden soll.

 

pogo_0-1689858046088.png

 

0 Kudos
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
224 Mal angesehen

Danke pogo.

Das habe ich gesucht.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
191 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

Hallo,

 

hier gibt es einen schönen Beitrag dazu:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/PUEG-Kind-des-Vaters-Kifb-auf-die-neue-Partnerin-Anrechnung/m-p/364547#M88512

 

Herr @Uwe_Lutz hat es im Beitrag 5 treffend geschrieben.

 

Kinderlose ist die Mitarbeiterin nach Auffassung der Sozialversicherung nicht mehr.

 

Viele Grüße

T. Reich


Soo habe ich das nicht formuliert/gemeint.

 

Bisher war es so, dass ein SV-Prüfer dies nicht weiter verfolgt/geprüft hat, wenn ein Kfb bei den ELStAM-Daten gemeldet wurde - so stand es ja auch im Schreiben der SozVers-Träger dazu.

 

Aber: Dies würde ich für künftig bei Kindern unter 25 Jahren nicht mehr zwingend erwarten. Da kann eine weitere Prüfung kommen.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 8
172 Mal angesehen

Sorry, ich wollte das nicht in den Mund legen. 🙊

 

Es ging mir tatsächlich mehr darum, dass es so aktueller Stand ist und Sie daran noch einmal erinnert haben. 😀

eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
163 Mal angesehen

Wir haben gestern am aktuellen Datev-Seminar zum Thema PV-Zuschlag teilgenommen.

Dort sagte man ganz klar, dass die Kinder nur bei Stiefeltern zu berücksichtigen sind, wenn Sie im gleichen Haushalt leben und die Anspruchsvorraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.

 

Das trifft bei dem vorliegenden Fall, trotz des Kinderfreibetrages, nicht vor. Somit muss die Stiefmutter in unserem Fall den PV-Zuschlag zahlen.

 

Durch den freundlichen Hinweis von Pogo konnten wir dies nun in Lodas auch entsprechend umsetzen.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
145 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

Sorry, ich wollte das nicht in den Mund legen. 🙊

 

Es ging mir tatsächlich mehr darum, dass es so aktueller Stand ist und Sie daran noch einmal erinnert haben. 😀


Kein Problem. 😀

 

Ich fand es nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies für künftig vermtl. so nicht mehr gilt.

0 Kudos
7
letzte Antwort am 20.07.2023 17:09:05 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage