Hallo Zusammen,
welche Auswirkung hat das Kontrollkästchen "Keine Zusammenrechnung in der AV"?
Dieses kann man unter Personaldaten/SV/Mehrfachbeschäftigung Register Midijob/Gleitzone anhacken.
Der Hilfetext hilft mir nicht weiter.
Ist dieses Kästchen für die neue Gleitzonenberechnung überhaupt noch relevant? Wenn ja, welche Auswirkung hat es.
Gleiche Fragestellung gilt für das Kästchen "Midijobberechnung nur in der AV anwenden".
Vielen Dank
Laura Hundhausen
Moin,
der Haken wird wichtig, wenn neben der Hauptbeschäftigung 2 geringfügige Beschäftigungen vorliegen und die Hauptbeschäftigung damit mit der 2. geringfügigen Beschäftigung zusammengerechnet wird. Diese Zusammenrechnung gilt -wie bisher- nicht für die Arbeitslosenversicherung.
Die Lösungen für LODAS sind im Dokument Mehrfachbeschäftigte im Übergangsbereich / Midijob - Beispiele für LODAS (gültig ab 07/2019) beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
in meinem Fall handelt es sich um 2 Minijobs, die in der Summe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ergeben.
Ist hier bei dieser Konstellation ein Häkchen zu setzen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
dies ist also die Variante 2.1 in dem Dokument.
In dem Fall erfolgt die Zusammenrechnung bei der Arbeitslosenversicherung, so dass der Haken nicht gesetzt werden darf.
Viele Grüße
Uwe Lutz