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Lodas: Rückwirkende Erstattung der Ausbildungsvergütung durch die Soka-Bau

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letzte Antwort am 19.12.2019 12:57:46 von eitorfgmbh
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

seit August 2019 rechne ich bei einem Mandanten im Bauhauptgewerbe einen gewerblichen Auszubildenden ab.

 

Bisher lag keine ZVK-Nr. vor, sodass die Erstattung der Ausbildungsvergütung bei der Soka Bau nicht beantragt werden konnte.

 

Nun habe ich die ZVK-Nr. rückwirkend auf den August eingetragen und die Lohnabrechnung November erstellt.

Auf der Auswertung 188 erscheint jedoch nur für den November die Erstattung der Ausbildungsvergütung. Auch eine Wiederholungsabrechnung mit Nachberechnungen auf die Monate August bis Oktober hat nicht geholfen.

 

Weiß jemand wie ich rückwirkend die Erstattung der Ausbildungsvergütung in die Meldung an die Soka Bau bekomme?

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hundhausen,


um die Datenübermittlung rückwirkend zu erzeugen, ist es notwendig, für den Auszubildenden eine Nachberechnung anzustoßen.

 

Bitte aktivieren Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen im Register Sonstiges das Kontrollkästchen "Meldung an SOKA-BAU temporär wiederholen." Diese Einstellung kann im aktuellen Bearbeitungsmonat getroffen werden. 

 

Bitte lösen Sie zusätzlich über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard die Nachberechnung mit 1/96 auf den gewünschten Monat aus.

 

Mit dieser Schlüsselung wird die Datenübermittlung an die SOKA-Bau rückwirkend angestoßen.

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Dietl,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich habe alles gemacht wie Sie beschrieben haben. Jedoch ist immer noch keine rückwirkende Datenübermittlung an die Soka-Bau erfolgt.

 

Woran kann es sonst noch liegen?

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wenn weiterhin keine Übermittlung an die SOKA-Bau stattfindet, müssen wir den Sachverhalt eingehender prüfen. 
Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

Noch ein Tipp: Wird im Fehlerprotokoll diesbezüglich ein Fehler ausgegeben?


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort!

 

Unter Baulohn/Azubis war der Beginn und das Ende nicht rückwirkend auf August eingetragen.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

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letzte Antwort am 19.12.2019 12:57:46 von eitorfgmbh
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