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Lodas: Urlaubsgeld eines Festbezugsempfängers Gerüstbauhandwerk

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letzte Antwort am 13.12.2019 08:41:04 von Katharina_Dietl
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

bei einem Mandanten im Gerüstbauhandwerk erhält ein Mitarbeiter einen Festbezug.

 

Wie kann ich bei genommenem Urlaub nur das Urlausgeld zusätzlich zum Festbezug auszahlen?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

 

 

linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Guten Morgen,

erfassen Sie über Bewegungsdaten mit der Stammlohnart 203 den Betrag des Urlaubsgeldes.

 

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter!

 

Liebe Grüße 

Linda Cavallini

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eitorfgmbh
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
872 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Cavallini,

 

vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch hilft mir das nicht weiter.

 

Im Gerüstbaugewerbe gibt es eine Urlaubskasse über die Soka Gerüstbau.

Monatlich wird der Urlaubsanspruch mit einem Betrag auf der Abrechnung ausgewiesen. Bei einem Stundenlöhner rechne ich Urlaub mit der Lohnart 508 ab. Dann wird die sogenannte Urlaubsvergütung in zwei Positionen ausgezahlt.

1. Position: 508 Urlaubsentgelt KJ/VJ -> laufender Bezug

2. Position: 508 Urlaubsgeld -> Einmalbezug

 

Die gesamte Urlaubsvergütung bekommt der Arbeitgeber durch die Soka-Gerüstbau komplett erstattet bzw. wird mit dem zu zahlenden Beitrag verrechnet.

 

Beim Festbezugsempfänger sind die Urlaubsstunden bereits enthalten, sodass nur noch das Urlaubsgeld zusätzlich bei genommen Urlaub ausgezahlt werden muss.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
836 Mal angesehen

Hallo Frau Hundhausen,


grundsätzlich können Sie den Urlaub genauso abrechnen, wie bei Ihren Stundenlohnempfängern.


Verwenden Sie dafür ebenfalls die Stammlohnart 508.


Damit keine doppelte Auszahlung an den Mitarbeiter erfolgt, kürzen Sie den Festbezug dementsprechend.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eitorfgmbh
Einsteiger
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831 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

danke für Ihre Antwort.

Ich dachte es gäbe da ein bessere Lösung, als die von Ihnen vorschlagen.

 

Bei der vorgeschlagenen Lösung ergeben sich leider im Differenzen.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
806 Mal angesehen

Hallo Frau Hundhausen, 

 

die Abrechung von Festlohn bei gewerblichen Arbeitnehmern wird von der Soka-Bau und der DATEV nicht empfohlen.

 

Wie von meiner Kollegin Vanessa Mertel dargstellt, muss der Festlohn immer manuell gekürzt werden. Durch die Kürzung des Festlohns wird der Urlaub jedoch neu aufgerollt, da jede st-pflichtige Lohnart Einfluss auf die Urlaubsberechnung hat. 

 

Um zu Differenzen zu vermeiden, können Sie das Urlaubsentgelt als Betrag abrechnen und anschließend den Festlohn um diesen Betrag verringern.

 

Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Dokument  Urlaub abrechnen – Gerüstbauer-Handwerk (Beispiele für LODAS) unter Punkt 3.2.3.2.

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.12.2019 08:41:04 von Katharina_Dietl
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