abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnsteuerbescheinigung 2025 wegen Verpflegungsmehraufwendungen korrigieren

4
letzte Antwort am 24.02.2026 09:41:32 von eitorfgmbh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
311 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

es wurde vergessen für 2025 die Verpflegungsmehraufwendungen abzurechnen und damit auch in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 zu bescheinigung.

 

Ich habe nun die Lohnabrechnung 1.2026 wiederholt mit einer Nachberechnung auf Dezember 2025. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde jedoch nicht neu erstellt. 

 

Wenn ich unter Steuer das Entstehungsprinzip auswähle, bekomme ich die Fehlermeldung, dass dies nur in den ersten 3 Kalenderwochen möglich ist. Dies widerspricht sich mit den Infos, die in Lexinform zu lesen sind.

 

Zum einen steht dort, dass die Korrektur nur in den ersten 3 Kalenderwochen möglich ist, aber zum anderen steht hier auch, dass eine Korrektur bis zum 28.02. möglich ist.

 

Hatte jemand schonmal das selbe Problem und hat eine Lösung über Lodas?

 

Vielen Dank.

Laura Hundhausen

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
291 Mal angesehen

@eitorfgmbh  schrieb:

 

es wurde vergessen für 2025 die Verpflegungsmehraufwendungen abzurechnen und damit auch in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 zu bescheinigung.

Sie haben also tatsächlich die Abrechnung und damit auch die Auszahlung an die Mitarbeiter in 2025 nicht vorgenommen, sondern erst Ende Januar 2026 (oder später)? Dann ist der Ausweis der tatsächlich in 2026 gezahlten Verpflegungspauschalen nach meinem Dafürhalten erst im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung für 2026 korrekt.

 

VG

 

 

0 Kudos
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
230 Mal angesehen

Die Beträge wurden in 2025 bereits an die Mitarbeiter gezahlt. Es wurde nur versäumt diese Beträge entsprechend abzurechnen, damit der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung korrekt erfolgt.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 5
213 Mal angesehen

Moin,

 

mit der Februar-Abrechnung sollten Sie noch mit dem Entstehungsprinzip abrechnen können.

 

Die Meldung in LODAS ist m.E. nur ein Hinweis, es verhindert die Abrechnung aber nicht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
190 Mal angesehen

Danke Herr Lutz.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 24.02.2026 09:41:32 von eitorfgmbh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage