Hallo, Muss ich irgendwas beachten bzgl. Gehalt??? - was meint er damit, dass Sie die StKl. 1 nicht nehmen können? Wird die Waisenrente darüber abgerechnet? (kann ich mir nicht vorstellen, aber dann müssten Sie die 6 nehmen statt dessen.) Oder darf sein individuell steuerpflichtiges Entgelt nicht zu Hoch sein? Vielleicht können Sie ihn statt dessen pauschal versteuert abrechnen, wenn die Voraussetzungen dazu passen (siehe LexInform-Dokument Nr. 0383021) Muss ich mir von ihm etwas geben lassen für den Personalakt?? - vielleicht das "Kleingedruckte" aus dem Rentenbescheid, was und wieviel er dazuverdienen kann. Kann er so viel arbeiten wie er will??? Muss ich ihn auf etwas hinweisen??? - siehe vorherigen Punkt.
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