Hallo, ich denke, es geht Herrn Sörensen nicht um die 2 Euro OCR-Kosten, sondern um die 9 Euro UO-Kosten. Wir haben als Berater ja die Möglichkeit, beliebige Belege online Bestände für Mandanten anzulegen für 3,50 / Monat, ohne 9 Euro / Monat für das komplette UO-Programm. Der Unterschied ist, dass der Mandant bei der reinen Belege-online-Variante keinen Zugriff auf UO hat. Es handelt sich um eine reine Nutzung durch das Steuerbüro. Und ich denke, darum geht es hier. Der Mandat will UO nicht mehr, aber die Kanzlei will die Belege weiter in Belege-online archivieren. Herr Sörensen, habe ich das so richtig verstanden? Die Frage ist also: Wenn der Mandant UO kündigt, kann man die vorliegenden Belege dann als Belege-online-Bestand als Kanzlei weiterführen? Wenn nicht, dann muss man wohl die Belege erst exportieren oder in die Dokorg überspielen und dann in einen neuen Belege-online-Bestand zurückführen. Verschneite Grüße, Olaf Bietz
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