Hallo Frau Bui, in diesem Beitrag UO: Nur lesender Zugriff, weil ein anderer Mitarbeiter den Mandanten "irgendwann mal" geöffnet hatte? wird das Thema mit dem "Schließen" angesprochen. Dieses Problem hatten wir auch schon öfter, Tendenz steigend. Sowohl im Zusammenspiel Kanzlei <-> Mandant als auch im Mandantenumfeld bei mehreren Benutzern (gerne über verschiedene Standorte). Frage: Bevor das parallele Arbeiten dann mal funktioniert -> warum kann es hier nicht den so ziemlich aus allen Online-Portalen (Amazon, ebay, Sparkassen-Online-Banking, Volksbanken-Online-Banking.... bitte gedanklich beliebig fortsetzen...) bekannten Befehl zum Ausloggen geben. Am besten so richtig schön präsent oben links/rechts in der Titelleiste, nicht versteckt in einem der Menüpunkte? Frage2: Und wenn dann Benutzer B den von Benutzer A "gesperrten" Bestand öffnen möchte -> warum bauen Sie (denken Sie wieder standortübergreifend...) nicht gleich eine aktive Hinweismeldung für Benutzer A ein, dass er den Fall bitte schließen möge. Das sind (mal wieder) so Kleinigkeiten, mit denen wir uns eigentlich gar nicht aufhalten möchten, die vom Mandanten aber schnell als unprofessionell und störend empfunden werden. Mit freundlichen Grüßen Marco Hüwe
... Mehr anzeigen