Dazu ist es sicher notwendig, dass ich das unter der Unterberaternummer des Mandanten mache?? Wie stelle ich die Unterberaternummer bei uns ein, geht das nur über Mandant kopieren auf neue Beraternummer (in Bestandsdienste Rewe)? Durch die Unterberaternummer wird der Bestand dann auch "DATEV-organisatorisch" eindeutig für solche Dienstleitungen von der Kanzlei-Beraternummer getrennt. Es hängt jetzt noch davon ab, ob Sie den Bestand schon unter seinem "alten Begriff" im RZ gespeichert haben. Falls nein, haben Sie weniger Arbeit: dann könne Sie sich über die Serviceanwendungen die Unterberaternummer beantragen und dann den Mandantenbestand im Bestandsmanager über "Mandant-Speichern unter" unter dem neuen Ordnungsbegriff abspeichern. Ob der Mandanten dann für Ihren angedachten Datenaustausch auch tatsächlich komplett im RZ gespeichert werden muss, müssten Sie noch klären (oder haben es schon geklärt?). Sie müssen dann die Leistung diesem neuenn Ordnungsbergriff zuordnen. Den alten Bestand müssten Sie dann natürlich löschen, da es die Leistung sonst für 2 Beraternummern gibt. Und das verwirrt, weil ja nur einer der "produktive " ist. Anmerkung noch: Beachten Sie bitte, dass die Freigabe zum Mandantendirektgeschäft zur Folge hat, dass der Unterberater fortan die DATEV-Rechnung (falls so gewünscht) bekommt. Das wäre also die Vorgehensweise. MfG A. Hofmeister
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