Ich sehe es als abgebender Berater so, dass für mich die RZ-Version die schnellste ist, da wir die Daten auf alle senden. Der Ex-Mandant ist in der Regel nicht gewillt mir noch Geld zu geben dafür dass ich die Daten auf CD-Brenne, vorausgesetzt ich habe einen Brenner. Den Versand von Rechnungswesen-Daten per Email gibt es von uns nicht. Entweder Stick oder CD oder RZ.... Letztendlich ist das aber der schnellste Weg. CDs können geklaut werden oder verschwinden schon mal anderweitig. Mit Kennwort versehen, DATEVnet ist durchaus virensicher und checkt das dann schon beim Versenden (wenn man DATEVnet nutzt). Und mit Verlaub: einen Brenner hat doch fast jeder in der Kanzlei, oder? Das Restrisiko des unvollständigen Datenübertrags beseitigt auch das RZ nicht. Von daher ja auch mein Vorschlag (der sicherlich schwierig umzusetzen ist) nach einer Vollständigkeitsüberprüfung des Bestandes im RZ. Ähnlich wir auch der RZ-Status, der ja durchaus schon in anderen Konstellationen möglich ist. Es ist auch egal, wer wie viele Überträge schon gemacht hat. Nur: nichts ist schlimmer als unvollständige und zögerhaft vom Vorberater an das RZ gesendete Datenbestände. Toll sind dann auch die Ausreden der Kollegen (harmlos ist da noch "ich habe doch alles geschickt"....). Vielleicht hilft es ja auch, wenn die DATEV ihr Auskunftsverbot bei missglücktem Datenübertrag "lockern" würde. Welchen Sinn das letztendlich haben soll, nun ja.... Und: RZ ist zeitaufwändig. Das dauert manchmal Tage. In der Zeit hätte man sich längst um das neue Mandat kümmern können!
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