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Vorschau vor Einspielen und Festschreibung von Buchungsstapel

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letzte Antwort am 17.11.2016 11:21:49 von andreashofmeister
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w_paul
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Besteht die Möglichkeit vor dem Einspielen und Festschreiben eine Vorschau zu sehen, um ggf. falsche Buchungen, die nicht als Fehler erkannt werden, im Nachhinein stornieren zu müssen?

Im Vorliegenden Fall wurden Buchungen aus Lexware auf Automatikkonten mit §13b mit den Steuerschlüssel 40 neutralisiert gebucht.

andreashofmeister
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Welches Format lesen Sie ein? Postversand oder DATEV-Format? Im letzteren Fall können Sie die Buchungen sehen.

Wenn die Buchungen falsch sind, sollten sie eigentlich nicht festgeschrieben werden. Warum wurde der Fehler nicht erkannt ? Evtl. liegt es an der Schnittstellenkonfiguration in Lexware?

Lexware kann auch Postversand und DATEV-Format. So können sich die Buchungen durchaus vorher anschauen. Ist eine Einstellungssache. Noch(?)

MfG

A. Hofmeister

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Wenn die Buchungen falsch sind, sollten sie eigentlich nicht festgeschrieben werden. Warum wurde der Fehler nicht erkannt ?

Weil es sich um fachliche Fehler handelt (Automatikkonto wurde mit Berichtigungsschlüssel 4 übergeben). Wie soll das Programm diese herausfinden?

Ich würde hier eine Berichtigung der Buchungen vor Übernahme eher nicht vornehmen oder diese müssten genau dokumentiert werden, da sie sonst m.E. Probleme mit der GoBD bekommen können - Änderung der Buchungen aus dem Vorsystem.

Ich würde daher eher gucken, warum dies aus Lexware so übergeben wird und dort die Anpassung vornehmen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

w_paul
Erfahrener
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Sehe ich genauso wie Herr Lutz. Die Bearbeiterin beschwerte sich, dass die Stornobuchungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und die ganze Buchhaltung jetzt unübersichtlich ist. Die Option zur Ausblendung von Stornierungen sind mir bekannt.

Herr Hofmeister, meinen Sie mit "Buchungen sehen", dass nicht-festschreiben und dann über Belege buchen anschauen? In der Zukunft werden Buchungsstapel mit Einspielung sofort festgeschrieben.

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andreashofmeister
Überflieger
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Sie können doch die DATEV-Format-Buchungen, was je CSV-Dateien sind, vorher öffnen und da schon mal einen Blick drauf werfen. Das ist ja nicht "verboten".

Bei sensiblen Mandaten (in der Phase der Einführung von Datenübernahmen) kann man auch sehr gut einen Duplikatbestand für solche Zwecke aufsetzen. Kann durchaus sinnvoll sein. Spart Zeit (und Nerven).

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letzte Antwort am 17.11.2016 11:21:49 von andreashofmeister
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