Hallo Frau Bosch-Fruehauf, die Übernahme aus Gewerbesteuer geht ja schon in die richtige Richtung, aber ist natürlich ein wunderschönes Beispiel für einen "workaround" (schwäb. "dromromschaffa"). Mir fällt gelegentlich öfter auf, dass manche Dinge lt. Aussagen "bewusst" so gestaltet wurden; nicht hier, aber in anderen Fällen, hat man eben manches Mal den Eindruck, dass ein Mangel im "Bewusstsein" zur Praxisanwendung besteht. ("it's not a bug, it's a feature?") Den Vergleich vom InvStG zur Gewerbesteuer ist ja auch weit hergeholt; das Eine braucht man bei 50 Fällen einmal, das Andere IMMER. Im Fall der Gewerbesteuer ist offensichtlich, dass man ein kleines Werkzeug "angeklebt" hat, damit man zumindest nur "halbmanuell" arbeiten muss; aber dies ist nicht mehr zeitgemäß, wenn wir Digitalsierung und Automatisierung nach vorne bringen wollen. Wenn die übrigen Felder in der E-Bilanz befüllt werden, aber für die Gewerbesteuer anderes gelten soll, ist das mindestens "fragwürdig" und das Argument der Befüllung der Felder aus Gewerbesteuer statt aus dem Konto Gewerbesteuer, welches exakt denselben Wert enthalten muss, erschließt sich mir nicht. Sorry, aber da muss man schon reichlich grüne Liebe im Herzen haben, um hier zu jubeln und/oder etwas Positves abzugewinnen. Selbstverständlich kann man mit der Lösung leben, aber ich finde "damit leben zu können" ist m.E. ein etwas zu geringer Anspruch. "Habe Hoffnung, aber niemals Erwartungen. Dann erlebst Du vielleicht Wunder, aber niemals Enttäuschungen." (Franz von Assisi) Dennoch vielen Dank für Ihre, doch aufschlussreiche, Rückmeldung.
... Mehr anzeigen