So ein kleines bisschen zu sichern und sich das dann selbst schönreden, ist selten die Lösung. Woraus entstammt Ihre Kenntnis eines "Schönredens" ? Nun, danke für die Ausführungen, die letztlich nichts an den meinigen und meiner Haltung ändern und ergänze, dass ich sogar eine Haftung für Fehlzustellungen ausschließen würde, wenn einer TSL ausdrücklich durch den Mandanten zugestimmt wird. Das Argument, dass man mit der Zustimmung auch eine evtl. Fehlzustellung in Kauf nimmt, wird ein Richter sicherlich gewogen bewerten, denn der Mandant wurde schließlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine höhere Sicherheitsstufe wählen kann. Sie haben in einem Punkt vollkommen recht: Unsere Auffassung hierzu liegt fast diametral zu einander und bin nun wieder umso mehr von meiner Vorgehensweise überzeugt, denn genau das was im Einzelnen geschildert wird, ist praktisch nicht oder kaum umsetzbar. Sie übergehen u.a. die Ablehnung von 95% der Mandanten und mir scheint, Sie arbeiten diesbezüglich eher im rechtlichen background oder IT-Sicherheit und nicht in der Steuerkanzlei (soll nicht wertend sein), denn wenn der Mandant offen sagt, wenn das nicht geht, geht er woanders hin, bin ich irgendwann zwar ein Held des §57, aber auch pleite . . . Ferner widerspreche in dem Kontext auch ausdrücklich der Aussage, dass es beim Datenschutz nur eine Alles-oder-Nichts bzw. Schwarz-weiß-Sicht gibt. Es gibt keinen ultimativen, endgültigen Datenschutz. Offenbar ist sich die BStbK mit ihrer Verlautbarung aus 2019/2024 den Umständen durchaus bewusst und debattiert nicht auf einer theoretischen Metaebene, sondern begibt sich in die Kanzleisphäre. Hieran gilt es sich zu orientieren und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Wäre TLS grundsätzlich unzureichend, wäre dies entsprechend kommunziert: Verlautbarung BStBK - Umgang mit personenbezogenen Daten d. Stb Der Vollständigkeit halber verweise ich konkret auf 5.4: Bei Abschluss des Mandatsvertrages werden mit dem Mandanten die Wege und Regeln der elektronischen Kommunikation vereinbart. Genau das gilt, das erfülle ich und daher meine Empfehlung nach wie vor: Arbeiten sie praxisorientiert mit der TLS-Verschlüsselung, und lassen sie sich dies schriftlich bestätigen. Informieren sie die Mandanten zu evtl. Risiken der TLS-Verschlüsselung. Schätzen Sie ihre eigenen Risiken sorgsam ab, und lassen Sie sich nicht ständig vom "Haftungsgespenst" ins Bockshorn jagen. Nutzen Sie Meine Steuern für die Überlassung von Dokumenten und Unterlagen aus der Kanzlei an den Mandanten (was übrigens sehr gut angenommen wird). Sprechen Sie gerne mit Ihrer zuständigen Kammer, auch in Bezug auf die Verlautbarung der BStbK. Absolution wird dadurch zwar nicht zuteil, aber Sie erhalten, wertvolle Hinweise zum Umgang mit dem Thema. Mit MyDATEV Portal führt die DATEV eine eigene Plattform zur kollaborativen Zusammenarbeit Mandant-Kanzlei an, die die E-Mail-Problematik hinfällig machen könnte. Im Moment sehe leider noch nicht den notwendigen Leistungsumfang gegeben und die Kommunikationsmöglichkeit via Portal stößt nach wie vor auf wenig Zustimmung, womit die E-Mail bei uns zumindest für die schnelle Korrespondenz noch mittelfristig Hauptkommunikationsweg bleiben wird. Ich denke, @TLudwig die beiden Sichtweisen aufzuzeigen sind für die Meinungsbildung durchaus wichtig.... wobei mir natürlich schon der Satz in den Ohren klingelt: Beim Datenschutz gibt es keine zwei Meinungen 😉 .
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