abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ist/Sollversteuerung

8
letzte Antwort am 08.08.2025 17:40:29 von Steuern_1-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Steuern_1-
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
335 Mal angesehen

Guten Tag,

 


ich habe eine Buchhaltung die eine GmbH mit Sollversteuerung ist. 
Der Mandant reicht mir eine ErlösRechnung ein wo die Leistung im Juli erfolgt ist, aber die Rechnung im August erstellt wird.

Berücksichtige ich das in der Juli Buchhaltung oder August?

 

Vielen Dank.

 

 

 

Thema von @Katharina_Schoenweiss in den Programm-Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und Kategorie vergeben.

Steuern_1-
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 9
331 Mal angesehen

Und wie dann bei istversteuerung? Bin leicht verwirrt…

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 9
321 Mal angesehen

Hat der Leistungszeitpunkt überhaupt eine Auswirkung bei Ist-Versteuerung ?

 

Man kann die Rechnung mit Rechnungsdatum August via Leistungsdatum im Juli debitorisch verbuchen.

Die USt wird dann als "nicht fällig" ausgewiesen und bei Zahlung im August auf "fällig" umgebucht.

 

Ist aber ein wenig wie "von-hinten-in-die-Brust-ins-Auge" . . .

 

Grundsätzlich würde ich bei Ist-Versteuerung die Option nicht auswählen

deusex_0-1754584290752.png

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Steuern_1-
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 9
305 Mal angesehen

Ich bin halt verwirrt, weil ich schon die Buchhaltung Juli abgeschlossen habe und ich mir jetzt bei dem Sollversteuerer nicht sicher bin, ob das doch in Juli soll.. 

0 Kudos
durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
303 Mal angesehen

@Steuern_1-


ich habe eine Buchhaltung die eine GmbH mit Sollversteuerung ist. 
Der Mandant reicht mir eine ErlösRechnung ein wo die Leistung im Juli erfolgt ist, aber die Rechnung im August erstellt wird.

Berücksichtige ich das in der Juli Buchhaltung oder August?


Ich würde diese Rechnung in der Buchführung für den Monat Juli erfassen und verbuchen.

 

Steuern_1-
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
297 Mal angesehen

Ich habe den Juli schon abgeschlossen und ihm die Zahlung genannt.. der Mandant ist nur darauf aufmerksam geworden, weil es eine hohe Rechnung ist und er nur wenig USt-VZ zahlt 😕 

 

Weiß jetzt nicht was ich machen soll

0 Kudos
jena
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 9
267 Mal angesehen

Dann machst du halt den Juli noch mal auf, neuer Vorlauf, die Rechnung mit Datum August und Leistungsdatum Juli buchen, geä. VA übermitteln, Mandant informieren, fertig

deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 9
206 Mal angesehen

@Steuern_1-  schrieb:

Und wie dann bei istversteuerung? Bin leicht verwirrt…

 

Richtig wäre, die Rechnung mit Rechnungsdatum August in einem Vorlauf August zu buchen, aber mit Leistungsdatum Juli.

Dann wie @jena ausführte, einen neuen Vorlauf Juli für die "Abgrenzungsbuchung" eröffnen.

 

Die USt-VA wird bei Zahllast ja erst am Zehnten ans Finanzamt übermittelt; ist also noch in der Pipeline bei der DATEV und der Auftrag kann gelöscht werden, womit eine berichtigte Erklärung nicht nötig ist. Berichtigungen sollte man grundsätzlich möglichst vermeiden.

 

deusex_0-1754634762814.png -> deusex_1-1754634788673.png -> 

 

deusex_2-1754634940054.png

 

Sofern der Berichtigungsvermerk "ja" vorhanden ist. deusex_1-1754635088350.png ins Kontextmenü au "bearbeiten" und den Haken bei "berichtigte Meldung" raus nehmen

deusex_2-1754635134103.png

 

 

 

 

 


 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Steuern_1-
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
128 Mal angesehen

Vielen Dank! 

Problem ist gelöst. Ich habe die USt-VZ gelöscht und die Rechnung im Juli gebucht neue USt-VZ für den Juli bereitgestellt und das dem Mandanten mitgeteilt.

Juli wird eh erst am 10.09.2025 übermittelt also auch keine Berichtigung notwendig.

8
letzte Antwort am 08.08.2025 17:40:29 von Steuern_1-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage