Guten Tag,
ich habe eine Buchhaltung die eine GmbH mit Sollversteuerung ist.
Der Mandant reicht mir eine ErlösRechnung ein wo die Leistung im Juli erfolgt ist, aber die Rechnung im August erstellt wird.
Berücksichtige ich das in der Juli Buchhaltung oder August?
Vielen Dank.
Thema von @Katharina_Schoenweiss in den Programm-Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und Kategorie vergeben.
Und wie dann bei istversteuerung? Bin leicht verwirrt…
Hat der Leistungszeitpunkt überhaupt eine Auswirkung bei Ist-Versteuerung ?
Man kann die Rechnung mit Rechnungsdatum August via Leistungsdatum im Juli debitorisch verbuchen.
Die USt wird dann als "nicht fällig" ausgewiesen und bei Zahlung im August auf "fällig" umgebucht.
Ist aber ein wenig wie "von-hinten-in-die-Brust-ins-Auge" . . .
Grundsätzlich würde ich bei Ist-Versteuerung die Option nicht auswählen
Ich bin halt verwirrt, weil ich schon die Buchhaltung Juli abgeschlossen habe und ich mir jetzt bei dem Sollversteuerer nicht sicher bin, ob das doch in Juli soll..
@Steuern_1-
ich habe eine Buchhaltung die eine GmbH mit Sollversteuerung ist.
Der Mandant reicht mir eine ErlösRechnung ein wo die Leistung im Juli erfolgt ist, aber die Rechnung im August erstellt wird.Berücksichtige ich das in der Juli Buchhaltung oder August?
Ich würde diese Rechnung in der Buchführung für den Monat Juli erfassen und verbuchen.
Ich habe den Juli schon abgeschlossen und ihm die Zahlung genannt.. der Mandant ist nur darauf aufmerksam geworden, weil es eine hohe Rechnung ist und er nur wenig USt-VZ zahlt 😕
Weiß jetzt nicht was ich machen soll
Dann machst du halt den Juli noch mal auf, neuer Vorlauf, die Rechnung mit Datum August und Leistungsdatum Juli buchen, geä. VA übermitteln, Mandant informieren, fertig
@Steuern_1- schrieb:Und wie dann bei istversteuerung? Bin leicht verwirrt…
Richtig wäre, die Rechnung mit Rechnungsdatum August in einem Vorlauf August zu buchen, aber mit Leistungsdatum Juli.
Dann wie @jena ausführte, einen neuen Vorlauf Juli für die "Abgrenzungsbuchung" eröffnen.
Die USt-VA wird bei Zahllast ja erst am Zehnten ans Finanzamt übermittelt; ist also noch in der Pipeline bei der DATEV und der Auftrag kann gelöscht werden, womit eine berichtigte Erklärung nicht nötig ist. Berichtigungen sollte man grundsätzlich möglichst vermeiden.
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Sofern der Berichtigungsvermerk "ja" vorhanden ist. ins Kontextmenü au "bearbeiten" und den Haken bei "berichtigte Meldung" raus nehmen
Vielen Dank!
Problem ist gelöst. Ich habe die USt-VZ gelöscht und die Rechnung im Juli gebucht neue USt-VZ für den Juli bereitgestellt und das dem Mandanten mitgeteilt.
Juli wird eh erst am 10.09.2025 übermittelt also auch keine Berichtigung notwendig.