@sokrates schrieb: Auch die TK versuchte Anfang 2024 auf Ihrer website eine Pflicht zu kreieren (s. Abschnitt "Mehraufwand bei Arbeitgebern und Einzugsstellen https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/abruf-versicherungsnummer-und-krankenkasse-2151462) und bezieht sich auf §28a (3a) Satz 1 SGB IV. Dieser Paragraph regelt aber wiederum nur die Abfrage der Versicherungsnummer, für die Fälle, in denen "für eine Meldung keiner Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsbezugsempfängers vorliegt". Das sehe ich schon so, seit dies von den Krankenkassen usw. behauptet wird. Aber auch die DRV schreibt zum SV-Ausweis Versicherungsnummernachweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) Für Beschäftigte gilt seit dem 1. Januar 2023: Die Versicherungsnummer ist aus der Rückmeldung der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu entnehmen. Leider fehlt auch hier die die Angabe einer Rechtsgrundlage. Es wird an anderer Stelle auf das 8. SGB-IV-Änderungsgesetz verwiesen (RegierungsEntwurf_8.SGB-IV-ÄndG (bmas.de)) Dort wird in der Begründung (Seite 87 zu Buchstabe c) auch lediglich geschrieben, dass das bisher freiwillige Verfahren künftig verpflichtend wird. An dem Grundsatz, dass die Abfrage nur vorgenommen werden muss, wenn keine SV-Nummer vorliegt, ändert dies -da bin ich voll auf Ihrer Seite- aber m.E. nichts. Dennoch nehmen die KK und die DRV dies so auf, dass die Abfrage bei Neueinstellungen verpflichtend ist. Auch im SV-Meldeportal muss ich die SV-Nummer entweder direkt abrufen oder anwählen, dass ich die Nummer über die Abfrage aus einem systemgeprüften Programm vorgenommen habe (oder so ähnlich). Ich bin auch genervt über den zusätzlichen Aufwand. Ich denke, wir werden dies aber versuchen, möglichst umzusetzen. Ärgern bringt doch einfach nichts. Schade finde ich, dass die DATEV dies ohne große Vorankündigung umsetzt. Die Umsetzung war Anfang des Jahres bereits einmal Diskussion (weil dies in vielen KK-Seminaren als verpflichtend dargestellt wurde). Da hieß es aber von DATEV-Seite, dass die verpflichtende Abfrage im Programm nicht notwendig sei. Dass dies jetzt umgesetzt wird, kann ich vielleicht noch nachvollziehen. Dass hier aber keine vorherige Ankündigung erfolgt, weil ja die Informationsprozesse auf Seiten der Lohnabrechner sich ändern müssen, finde ich nicht so wirklich nachvollziehbar. Ohne die Diskussion in diesem Thread hätte ich von der Umsetzung in dem Programm vorher gar nichts mitbekommen... Viele Grüße Uwe Lutz
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