@cro schrieb: @Kristina17 schrieb: Hallo zusammen, ein Student bei unserem Mandanten ist dieses Jahr 30 geworden und fällt aus der Studentenversicherung raus. Jetzt soll ich 2 Probeabrechnung für gesetzlich versichert machen und privat versichert. Was ich bisher herausgefunden habe, ist, dass der Student von nun an KK, RV und PV zahlen muss, aber keine AV. Wer kein Student ist, ist SV-Pflichtige Teilzeitkraft mit 1111. Das ist grundsätzlich richtig, aber hier ist zu unterscheiden zwischen der sv-rechtlichen Beurteilung als Werkstudent und der kostengünstigen studentischen Krankenversicherung. Hier im Thread ging es um den Wegfall der studentischen Krankenversicherung. Dies hat keinen Einfluss auf die sv-rechtliche Beurteilung als Werkstudent. Diese fällt mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres weg. Der Student muss sich dann "normal" bei der Krankenkasse freiwillig versichern. Trotz Wegfall der studentischen Krankenversicherung bleibt die Werkstudenteneigenschaft bestehen, wenn sich an den Arbeitsverhältnissen nichts ändert.
... Mehr anzeigen