Moin Herr @Arthur_Roth , @Arthur_Roth schrieb: Häufigste Ursache für Arbeitsbescheinigungen ohne Anforderung war die automatische Erstellung mit der Abrechnung. Wie haben Sie dies ermittelt? Woran erkennen Sie, dass ein Abruf zusammen mit der Abrechnung ein Abruf ohne vorliegende Anforderung war? Wir haben keinen einzigen Abruf erstellt, der nicht angefordert war - allerdings fast alle Bescheinigungen über diesen Haken ausgelöst. Hätte man nicht lieber bei Setzen des Hakens eine Meldung einbauen können in der Art: Ein Abruf der Arbeitsbescheinigung ist nur zulässig, wenn eine Anforderung des Mitarbeiters oder der Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Wollen Sie den Abruf ausführen? JA/NEIN Dann läge die Verantwortung und Entscheidung auf der Seite der Anwender. @Arthur_Roth schrieb: Dies führt einerseits zu einem Mehraufwand bei der BA Das ist ja löblich, dass Sie sich um den Mehraufwand bei der BA Gedanken machen. Wie sieht es denn mit dem Mehraufwand bei uns aus? Selbst wenn ich alle Daten vorab korrekt erfasse und gar keine Kontrolle vorab durchführen will (was mir nie in den Sinn kommen würde - ich kontrolliere auch SÄMTLICHE Lohnabrechnungen vorab per Probeabrechnung), führt dies zu einem erhöhten Zeitaufwand, weil wir erst die letzte Abrechnung erstellen müssen, danach den Abruf vornehmen können und im Anschluss nach der nächsten Verarbeitung die endgültigen Werte aus der Meldung prüfen können. Und ich bezweifle, dass das jetzige Verfahren bei der BA zu weniger Aufwand führt. Ich würde jetzt mal unterstellen, dass es zu einer deutlich höheren Anzahl an fehlerhaften Meldungen kommen wird, die Korrekturmeldungen erforderlich machen (also gehen bei der BA mehrere Meldungen ein, die entsprechend kontrolliert werden müssen) oder -wenn dies nicht rechtzeitig durch uns geprüft und geändert wird- zu Nachfragen bei der BA führt. @Arthur_Roth schrieb: Was sind häufige Gründe für Korrekturen? An dieser Stelle nehmen wir gerne Euer Feedback auf: Wo gibt es Schwierigkeiten bei der Erfassung? Was sind häufige Gründe für Korrekturen? Die geeignete Unterstützung bei der Eingabe kann sicher helfen, Korrekturaufwand zu vermeiden. Der Umweg über die Probeabrechnung ist damit nicht mehr notwendig. Ein bei mir sehr beliebter Fehler ist die Angabe der Arbeitszeit. Hier soll bei einer Änderung auch der Grund der Änderung mit erfasst werden. Die Änderung der Arbeitszeit nehme ich -wie fast alle Änderungen- eigentlich immer in der Schnellerfassung vor. Die Angabe für den Grund der Änderung der Arbeitszeit ist nur unter Personaldaten | Arbeitszeiten | regelmäßige Arbeitszeit möglich. Dies auch auszufüllen, wird bei uns leicht einmal übersehen. Und dann gibt es einfach die Tippfehler, die immer mal wieder vorkommen und die auch das beste Programm sicher nicht verhindern kann. Ich kann dies zwar dadurch kontrollieren, dass ich die erfassten Daten noch einmal im Programm prüfe, weiß aber aus meiner langjährigen Erfahrung, dass die Kontrolle anhand der "fertigen" Auswertung deutlich effektiver ist - also Fehler, dort eher gefunden werden. Und wenn ich die Eingaben kontrollieren will, springe ich durch diverse Programm-Menue-Punkte, also z.B. - Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung - Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit (mit Historie der einzelnen Felder) - Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | BEA Vortragswerte (sofern erforderlich) Und -dies wird durch eine Vereinfachung und Verbesserung der Erfassung überhaupt nicht angesprochen- ich habe keine Chance unseren Mandanten einen Entwurf vorab zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen. Wir machen die Abrechnungen nicht für uns sondern für unsere Mandanten. Und letztlich muss der Mandant den Inhalt der Meldungen verantworten. Dazu muss ich diesem auch die Möglichkeit geben, den Inhalt der Daten vorab zu prüfen. Wir haben Mandanten, die erhalten zu jeder Lohnabrechnung vorab die Abrechnungen als Probeabrechnung und kontrollieren diese, bevor die Daten verarbeitet werden. Und diese Mandanten erhalten selbstverständlich bisher auch vorab eine Probeabrechnung/Vorschau der Arbeitsbescheinigung. Und letztlich sichern wir uns durch die Zurverfügungstellung einer Vorab-Version einer Arbeitsbescheinigung auch selbst ab, um nicht in Haftungsfälle reinzurutschen, wenn etwas falsch ist. Wenn der Mandant die Übermittlung freigibt, hat er entschieden, dass dies so gemeldet werden soll. Ich würde daher erwarten, dass die DATEV sich auch um UNSERE Belange kümmert und eine Kontrollmöglichkeit der Entgeltbescheinigungen vor der Übermittlung möglich macht. Es wurde von einem anderen Nutzer schon die Möglichkeit beschrieben (ich finde im Moment gerade nicht, wer dies war), dass man die Daten -mit etwas Nacharbeiten- über das DATEV-Programm Lohn-Bescheinigungen einlesen und diese quasi als Entwurf nutzen kann. Wäre es nicht möglich, dieses entsprechend so umzugestalten, dass dies wirklich als Entwurf für die Meldung genutzt werden kann? Ich hätte kein Problem damit, wenn ich den Entwurf nicht direkt im Lohn-Programm habe, sondern dies über Bescheinigungen lösen würde. Viele Grüße Uwe Lutz
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