Hallo, so wie Sie den Sachverhalt beschreiben, ist die Aushilfe auch weiterhin bei Ihnen beschäftigt. Haben Sie die Anforderung der DEÜV-Meldung von der Krankenkasse erhalten? Sofern Sie Änderungen an den Stammdaten vornehmen müssen, z.B. zur Versicherungspflicht, werden auch DEÜV-Meldungen zum Beitragsgruppenwechsel erstellt. Prüfen Sie zunächst, ob eine Meldung tatsächlich erforderlich ist. Bleibt der Beitragsgruppenschlüssel gleich, würde sich der beschriebene Sachverhalt nur über zwei verschiedene Personalnummern umsetzen lassen. Welche Eingaben dann zusätzlich erforderlich sind, um die DEÜV-Meldungen mit Grund 13 bzw. 33 zu erstellen, finden Sie im Dokument 1070216 - DEÜV-Meldungen unter Punkt 2.12.
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