Hallo, für Lodas kann die Nachberechnung wie folgt durchgeführt werden: Die Lohnabrechnung für Dezember 2019 kann, wenn der Januar bereits abgerechnet wurde, mit einer Nachberechnung korrigiert werden. Standardmäßig wird das Zuflussprinzip angewendet und die steuerlichen Änderungen daher in 2020 übernommen. Wenn diese im Vorjahr berücksichtigt werden sollen, ist das Entstehungsprinzip anzuwenden. Da dies nur in den ersten 3 Januarwochen zulässig ist, muss eine Anwendung mit dem Finanzamt abgesprochen werden. Das Vorgehen ist im Dokument 1070821 unter Punkt 5 erläutert. Für Lohn und Gehalt gilt folgendes Vorgehen: Wurde der Monatsabschluss Januar 2020 bereits durchgeführt, kann die Lohnabrechnung für Dezember 2019 in Lohn und Gehalt nur über eine Nachberechnung korrigiert werden. Wie in LODAS wird auch in Lohn und Gehalt für die steuerliche Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr standardmäßig das Zuflussprinzip angewendet und die steuerlichen Änderungen dadurch in das Jahr 2020 übernommen. Soll die Steuerkorrektur dem Vorjahr zugeordnet werden, ist das Entstehungsprinzip anzuwenden. Beachten Sie auch hier die "3-Wochen-Frist" und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Finanzamt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1007494 "Steuerliche Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr erfassen". Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein DATEV eG Personalwirtschaft
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