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scheinselbständig

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letzte Antwort am 26.03.2020 17:16:19 von Wolfgang_Stein
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A-be007
Beginner
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Guten Tag,

eine Prüfung der DRV stellte für einen Auftragnehmer unserer Firma eine abhängige Beschäftigung fest. (Scheinselbständigkeit) Prüfung DRV 2015-2018 - hier erfolgt die Berechnung der SV durch die Prüfungfeststellungen.

Für das Jahr 2019 und die 3 Monate 2020 - hierfür hat er bereits sein in Rechnung gestelltes "Honorar" erhalten - soll/will ich nun ein Arbeitsverhältnis abrechnen.

Mein Problem: Nach Eingabe aller Daten wird die Lohnsteuer abgerechnet wie eine Nachzahlung in 2020 für 2019. Aber er hat die Beträge ja schon laufend erhalten. Wie ist das zu behandeln bzw. wie ändere ich hier die Abrechnung?

Vielen Dank

Alexander_Herrmann
Meister
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Ich würde in Höhe des gezahlten "Rechnungsbetrages" in den jeweiligen Monaten 2019 und 2020 einfach einen gezahlten Vorschuss erfassen. Dieser wird dann mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
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A-be007
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Danke für die Antwort, dass ist so beabsichtigt.

 

Aber wie behandele ich die Lohnsteuer?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
164 Mal angesehen

Hallo, 

 

geht es Ihnen um die Versteuerung bei einer Nachberechnung ins Vorjahr? Mit der Schlüsselung Entstehungsprinzip im Feld "steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/sonstige Angaben" wird die Steuer im Vorjahr berücksichtigt. Ob dies noch angewendet werden kann, muss mit dem Finanzamt geklärt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.03.2020 17:16:19 von Wolfgang_Stein
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