Hallo zusammen,
ich meine, früher gab es mal eine Fehlermeldung, wenn man zu viele S-KUG-Stunden bucht. An anderer Stelle habe ich versehentlich zu wenig AU-Zeit in den Fehlzeiten eingegeben und damit zu viele Stunden für die Entgeltfortzahlung gebucht. Da gab es im Fehlerprotokoll auch keinen Hinweis mehr. Gibt es diese Hinweismeldungen nicht mehr?
Viele Grüße
Annett Bahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das Überschreiten der Sollarbeitszeit erzeugte auch in der Vergangenheit keine Fehlermeldung. Das ist bedingt durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Abrechnung von Ausgleichskonten in den Baubranchen. Hierfür ist ein Überschreiten der Sollarbeitszeit durch das Arbeitszeitkonto ausgeglichen.
Eine Mehrarbeit im Schlechtwetterzeitraum wirkt sich negativ auf die Abrechnung von Saison-Kug aus und das ist nach Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur auch so gewollt. Leistet der Arbeitnehmer Mehrarbeit führt das zu einer Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Hierfür bekommen Sie einen Hinweis über die Kürzung.
Die Abrechnung der tatsächlichen Stunden und daraus entstehende Reduzierung der Kurzarbeit ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
ich habe mich vermutlich unglücklich ausgedrückt.
Genau die von Ihnen angesprochene automatische Kürzung der S-KUG-Stunden durch das Programm sind nicht vorgenommen worden und ich hatte auch keinen Hinweis im Programm. Ich musste die Stunden manuell ausrechnen, damit die Gesamtstundenzahl nicht überschritten wird.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Rückinformation,
viele Grüße
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
die nicht erfolgte Kürzung der KuG-Stunden kann unterschiedliche Hintergründe haben.
Eine mögliche Ursache ist die, dass für den Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto geführt wird.
Da die Mehrarbeit des Arbeitnehmers in das Arbeitszeitkonto fließt, mindert sich die Sollarbeitszeit, was zur vollen Abrechnung der Kurzarbeitsstunden führt.
Auf der Auswertungsnummer 146 können Sie erkennen, wie die Berechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt.
Führen Sie kein Arbeitszeitkonto oder möchten Sie den Sachverhalt von unserer Seite prüfen lassen, wenden Sie sich über unsere weiteren Servicekanäle an uns.
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG