Hallo, habe ich Sie richtig verstanden, dass für den Mitarbeiter eine DEÜV-Abmeldung GdA 34 erstellt wurde? Ein Null-Beitragsnachweis wird nur solange erstellt, bis der Mitarbeiter mit den Meldegründen 30, 34 oder 35 abgemeldet wurde. Wurde eine DEÜV Meldung mit Grund 51,52 oder 53 erzeugt, wird der Null-Beitragsnachweis bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung erstellt. Diese Information finden Sie auch im Dokument 1070158 unter Punkt 3.1. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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