Wie rechnet man Kind-Krank Zeiten in LODAS bei Kurzarbeit ab?
Ich habe sowohl den Fall, dass 50 % Kurzarbeit vereinbart ist und auch einen Fall mit 100 % Kurzarbeit. Beide Male handelt es sich um Gehaltsempfänger.
Kann mir jemand helfen?
Wenn der AG für Kind-Krank keine Lohnfortzahlung leistet und der AN direkt Kinderkrankengeld erhält, dann würde ich dies genauso eintragen wie immer, da der AN ja sowieso für die Zeit kein Gehalt bekommen hätte.
Danke Björn, so habe ich es jetzt gemacht. Die Abrechnung stimmt auch.
Leider ist der Erstattungsantrag meiner Meinung nach nicht korrekt. Nach Auskunft der AOK Sachsen ist das Bruttoentgelt aus dem ausgefallenen SV-Brutto bzw. dem ausgefallenen Sollentgelt zu ermitteln - soweit passt der Erstattungsantrag.
Das Netto - Entgelt ist aus dem tatsächlich ausgefallenen Netto-Entgelt (etwa bei Teil-Kurzarbeit), dem ausgefallenen Kurzarbeitergeld und einer eventuellen Aufstockung zu errechnen. Das passt bei meiner Abrechnung so nicht, da das Netto-Entgelt aus dem ausgefallenen sv-brutto ermittelt wurde, also so wie immer.
Gibt es eine Lösung? Kann ich in die Entgeltmeldung eingreifen?
So einen Fall hatte ich bisher nicht. Aber haben Sie sich mal die Register bei der Fehlzeit angeschaut, ob Sie da irgendwelche Eintragungen vornehmen können?
Hallo,
nein leider gibt es hier keine Möglichkeit für Korrekturen. Da bleibt im Ernstfall wirklich nur SV net, fürchte ich.
Bei mir war die Differenz jetzt so gering, dass ich den Fehler hingenommen habe.
Vielleicht wird der Fehler ja programmseits bei Gelegenheit korrigiert.
Trotzdem danke für die Unterstützung.
Ich müsste mich hier mal einklinken und auch noch mal nachfragen, da ich das gleiche Problem habe, aber irgendwie darüber stolpere.
Ich habe jemanden, der 50 % Kurzarbeit macht und 1 Tag Ausfall wg Kind krank hat.
Da habe ich dann zuerst die Fehlzeit für den Tag erfasst, so dass der Ausfall wie immer ist und dann diesen Tag bei der Gesamt-Soll Arbeitszeit abgezogen und den Rest mit 50 % KuG gerechnet.
Aber laut TKK steht dort, dass sich das Kinderkrankengeld aus dem Nettoverdient, das man in Kurzarbeit verdient hätte sowie dem Kurzarbeitergeld berechnet.
Dann kann das doch nicht stimmen, wie rechnet man das denn jetzt richtig bzw. erfasst man das nun richtig?
Müsste ich dann nicht mehrere Simulationen durchführen, aber wie bzw. welche?
Dann kommt nämlich noch hinzu, dass der Mitarbeiter jetzt auch noch einen Krankenhausaufenthalt mit Kind hatte, was dann zwar wiederum nicht elektronisch übermittelt wird, aber wie erfasse ich das denn dann richtig, damit ich das manuell ausrechnen kann für eine Bescheinigung, die er dann voraussichtlich einreichen wird?
Ich komme da total ins Schlingern...
Hallo,
den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Gibt es hier schon eine Lösung?
Ich habe ebenfalls einen Fall Kind krank mit Ausfallstunden kug...
Das Protokoll weist einen relativ hohen Nettoverlust aus (höher als das Bruttoausfallgeld)
Ich habe von der Krankenkasse die Info bekommen, dass die den ganz normalen Ausfall zahlen, wie ohne Kurzarbeit.
Das wäre so, weil der Grund für die Fehlzeit nicht ursächlich die Kurzarbeit wäre.
Das Gehalt muss also so gekürzt und übermittelt werden, als wenn keine Kurzarbeit wäre.
Aber die Meldung wird ja automatisch ausgelöst...
Sofern Kinderkrankengeld gezahlt wird, muss ja auch eine Meldung über EEL erfolgen über das ausgefallene Brutto-Entgelt.
Man muss dann nur darauf achten, dass man die ganz normale Fehlzeit eingibt und dann die KuG Stunden anpasst. Der Tag wird dabei dann quasi nicht mitgezählt für Kurzarbeit und muss so übermittelt werde, wie er ausgefallen wäre bei Normalarbeit.
Hallo Herr Stein,
hat sich dem Fall ein Ergebnis ergeben? Ist die Ansicht der TK richtig?
Das wäre ja ein Grund, warum es wenig weitere Infos dazu gibt, ob KUG oder Kinderkrankengeld gezahlt wird, wenn das Krankengeld geringer als das KUG ist.
Außerdem gibt es doch gar keinen Grund, dass Kinderkrankengeld bezahlt wird, da das Elternteil in Kurzarbeit ist und somit betreuen kann.
Vielen Dank für eine Meinung auch von KollegInnen
Hallo,
dabei handelt es sich um eine rechtliche Einschätzung. - Rechtlich können wir nichts dazu sagen.
Bitte fragen Sie diesbezüglich nochmal bei der TK oder einer anderen Krankenkasse nach.
Jedoch ist bei KUG auch üblich, dass nur einzelne Stunden ausfallen und beispielsweise 6 statt 8 Stunden gearbeitet werden. In dem Fall müsste das Kind dennoch betreut werden.