abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kind krank bei Kurzarbeit

12
letzte Antwort am 22.02.2021 17:31:39 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ClaudiaWalter
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 13
7289 Mal angesehen

Wie rechnet man Kind-Krank Zeiten in LODAS bei Kurzarbeit ab?

Ich habe sowohl den Fall, dass 50 % Kurzarbeit vereinbart ist und auch einen Fall mit 100 % Kurzarbeit. Beide Male handelt es sich um Gehaltsempfänger.

Kann mir jemand helfen?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 13
7281 Mal angesehen

Wenn der AG für Kind-Krank keine Lohnfortzahlung leistet und der AN direkt Kinderkrankengeld erhält, dann würde ich dies genauso eintragen wie immer, da der AN ja sowieso für die Zeit kein Gehalt bekommen hätte.

0 Kudos
ClaudiaWalter
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 13
7252 Mal angesehen

Danke Björn, so habe ich es jetzt gemacht. Die Abrechnung stimmt auch.

 

Leider ist der Erstattungsantrag meiner Meinung nach nicht korrekt. Nach Auskunft der AOK Sachsen ist das Bruttoentgelt aus dem ausgefallenen SV-Brutto bzw. dem ausgefallenen Sollentgelt zu ermitteln - soweit passt der Erstattungsantrag.

Das Netto - Entgelt ist aus dem tatsächlich ausgefallenen Netto-Entgelt (etwa bei Teil-Kurzarbeit), dem ausgefallenen Kurzarbeitergeld und einer eventuellen Aufstockung zu errechnen. Das passt bei meiner Abrechnung so nicht, da das Netto-Entgelt aus dem ausgefallenen sv-brutto ermittelt wurde, also so wie immer.

 

Gibt es eine Lösung? Kann ich in die Entgeltmeldung eingreifen?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 13
7239 Mal angesehen

So einen Fall hatte ich bisher nicht. Aber haben Sie sich mal die Register bei der Fehlzeit angeschaut, ob Sie da irgendwelche Eintragungen vornehmen können?

0 Kudos
ClaudiaWalter
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 13
7192 Mal angesehen

Hallo,

 

nein leider gibt es hier keine Möglichkeit für Korrekturen. Da bleibt im Ernstfall wirklich nur SV net, fürchte ich.

Bei mir war die Differenz jetzt so gering, dass ich den Fehler hingenommen habe.

Vielleicht wird der Fehler ja programmseits bei Gelegenheit korrigiert.

 

Trotzdem danke für die Unterstützung.

0 Kudos
silkek
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 13
6737 Mal angesehen

Ich müsste mich hier mal einklinken und auch noch mal nachfragen, da ich das gleiche Problem habe, aber irgendwie darüber stolpere.

 

Ich habe jemanden, der 50 % Kurzarbeit macht und 1 Tag Ausfall wg Kind krank hat.

 

Da habe ich dann zuerst die Fehlzeit für den Tag erfasst, so dass der Ausfall wie immer ist und dann diesen Tag bei der Gesamt-Soll Arbeitszeit abgezogen und den Rest mit 50 % KuG gerechnet.

 

Aber laut TKK steht dort, dass sich das Kinderkrankengeld aus dem Nettoverdient, das man in Kurzarbeit verdient hätte sowie dem Kurzarbeitergeld berechnet.

 

Dann kann das doch nicht stimmen, wie rechnet man das denn jetzt richtig bzw. erfasst man das nun richtig?

 

Müsste ich dann nicht mehrere Simulationen durchführen, aber wie bzw. welche?

 

Dann kommt nämlich noch hinzu, dass der Mitarbeiter jetzt auch noch einen Krankenhausaufenthalt mit Kind hatte, was dann zwar wiederum nicht elektronisch übermittelt wird, aber wie erfasse ich das denn dann richtig, damit ich das manuell ausrechnen kann für eine Bescheinigung, die er dann voraussichtlich einreichen wird?

 

Ich komme da total ins Schlingern...

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 13
6680 Mal angesehen

Hallo, 

 

den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
_Jennifer_
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 13
6016 Mal angesehen

Gibt es hier schon eine Lösung?

Ich habe ebenfalls einen Fall Kind krank mit Ausfallstunden kug...
Das Protokoll weist einen relativ hohen Nettoverlust aus (höher als das Bruttoausfallgeld)

0 Kudos
silkek
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 13
6012 Mal angesehen

Ich habe von der Krankenkasse die Info bekommen, dass die den ganz normalen Ausfall zahlen, wie ohne Kurzarbeit. 

Das wäre so, weil der Grund für die Fehlzeit nicht ursächlich die Kurzarbeit wäre.

 

Das Gehalt muss also so gekürzt und übermittelt werden, als wenn keine Kurzarbeit wäre.

0 Kudos
_Jennifer_
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 13
6002 Mal angesehen

Aber die Meldung wird ja automatisch ausgelöst...

0 Kudos
silkek
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 13
5996 Mal angesehen

Sofern Kinderkrankengeld gezahlt wird, muss ja auch eine Meldung über EEL erfolgen über das ausgefallene Brutto-Entgelt.

 

Man muss dann nur darauf achten, dass man die ganz normale Fehlzeit eingibt und dann die KuG Stunden anpasst. Der Tag wird dabei dann quasi nicht mitgezählt für Kurzarbeit und muss so übermittelt werde, wie er ausgefallen wäre bei Normalarbeit.

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 12 von 13
4078 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

hat sich dem Fall ein Ergebnis ergeben? Ist die Ansicht der TK richtig?

KarlSchmidt_0-1613652995051.png

 

Das wäre ja ein Grund, warum es wenig weitere Infos dazu gibt, ob KUG oder Kinderkrankengeld gezahlt wird, wenn das Krankengeld geringer als das KUG ist.

Außerdem gibt es doch gar keinen Grund, dass Kinderkrankengeld bezahlt wird, da das Elternteil in Kurzarbeit ist und somit betreuen kann.

Vielen Dank für eine Meinung auch von KollegInnen

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 13 von 13
3976 Mal angesehen

Hallo,


dabei handelt es sich um eine rechtliche Einschätzung. - Rechtlich können wir nichts dazu sagen. 
Bitte fragen Sie diesbezüglich nochmal bei der TK oder einer anderen Krankenkasse nach. 


Jedoch ist bei KUG auch üblich, dass nur einzelne Stunden ausfallen und beispielsweise 6 statt 8 Stunden gearbeitet werden. In dem Fall müsste das Kind dennoch betreut werden.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
12
letzte Antwort am 22.02.2021 17:31:39 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage