Hallo Frau Schauer, ich denke immer mal wieder daran, was ist eigentlich rechtlich korrekt abgerechnet. Mein Mandant hat eine vertragliche Arbeitszeit von 160 Stunden im Monat. Die Ausfallstunden werden aber nach den tatsächlichen Arbeitstagen und Stunden ermittelt. So kann es vorkommen, das ich eigentlich viel mehr Stunden arbeite als ich eigentlich vertraglich muss, da der Kalendermonat mal mehr und mal weniger Arbeitstage hat. In den Stammdaten bei Mdt. sind die monatlichen 160 Std. geschlüsselt, beim Mitarbeiter entsprechend 7,39 pro Tag oder halt abweichend für die TZ-MA In meinem Beispiel Juli 2020 sind das 23 AT X 7,39 Std = 169,97 Std Ich bin ja schon über meine vereinbarte Zeit ohne eine Ausfallstunde. Jetzt ist der Mitarbeiter einen Tag erkrankt (krank während kug). Habe ich nun keinen rechnerischen Ausfall? Darf ich die Arbeitszeiten in den Mandantendaten monatlich nach den Arbeitstagen entsprechend abändern? oder muss ich das sogar? und das Obwohl im Arbeitsvertrag 160 Stunden stehen? In meinem Fall ist das eine Mischform festes Gehalt für 160 Stunden und alles war darüber ist, wird bezahlt.... Ich hoffe, man konnte mein Frage verstehen 🙂
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