Hallo, ob die Meldung auch ohne Vorlage des Rentenbescheids erfolgen darf, kann ich Ihnen nicht beantworten. Halten Sie hierzu ggf. noch einmal Rücksprache mit der Krankenkasse. Wenn es sich um eine unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt, ist ein Austritt zu erfassen. Der Arbeitnehmer wird dann mit Meldegrund 30 abgemeldet. Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente wird, wie im Dokument beschrieben, die Fehlzeit Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente erfasst. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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