Guten Tag zusammen, ich habe einen Fall, bei dem ich mir unsicher bin, nach welchen Kriterien die Entscheidung getroffen werden sollte. Es handelt sich um mehrere Standorte eines Unternehmens mit demselben Firmennamen. Beispielsweise hat Standort A 10 Mitarbeiter, Standort B 9 Mitarbeiter und Standort C 20 Mitarbeiter. Die Steuernummer des Arbeitgebers bleibt identisch. Zudem soll die Buchhaltung – sofern alles über eine Mandantennummer abgerechnet wird – künftig über Kostenstellen abgebildet werden. Nun stellt sich die Frage, ob wir: für jeden Standort eine eigene Mandantennummer anlegen und die Standorte getrennt abrechnen sollten, alles über eine Mandantennummer in LODAS mit mehreren Beschäftigungsbetrieben abrechnen sollten, oder die Standorte aus anderen Gründen grundsätzlich voneinander trennen sollten. Hintergrund meiner Überlegung ist insbesondere die Behandlung von Themen wie der U1-Umlage oder der Schwerbehindertenabgabe. Erkennt LODAS bei einer gemeinsamen Mandantennummer die einzelnen Betriebsstätten separat, oder müssen die Mitarbeiterzahlen standortübergreifend zusammengerechnet werden? Aktuell fällt es mir schwer zu beurteilen, welche Variante hier die sinnvollste bzw. fachlich richtige Lösung ist. Vielen Dank vorab für eure Einschätzung. Viele Grüße
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