Also ich hab da eher eine ziemliche drastische Ansicht: wer es schafft online zu Bestellen, schafft es auch seine Lohnabrechnung online entgegen zu nehmen. Mir stellt sich nun die Frage wie mit Mitarbeitenden verfahren werden soll, welche sich nicht über den Einladungslink registrieren? Wir stellen unseren Mandanten die Auswertungen und Lohnabrechnungen immer digital zur Verfügung. Dort können auch die einzelnen Lohnabrechnungen pro Mitarbeiter herunter geladen und ausgedruckt werden. Wer es also absolut nicht schafft (oder nicht schaffen will) bekommt seinen Zettel ausgedruckt. Die Idee war, betreffenden Mitarbeitenden welche zum Beispiel keine entsprechende App auf ihr privates Smarthone laden möchten, eine Zugriffsmethode im Unternehmen zur Verfügung zu stellen? Was wohl laut unserer IT auch nicht umsetzbar ist, da man in jeden Fall einen zweiten Faktor (und da kommt wieder das private Smartphone ins Spiel) benötigt wird. Der Briefkasten am Haus ist auch privat. Warum sollte man dann nicht sein privates Handy verwenden, um seine private Lohnabrechnung einsehen zu können? Aus meiner Sicht entsteht hier kein Widerspruch, da der Zugang nicht für die Arbeit oder vom Arbeitgeber verlangt wird, sondern damit der Arbeitnehmer seine Lohnabrechnungen alle an einer Stelle gesammelt einsehen kann. Die Lösung für die IT wäre in dem Fall ein Firmen-Handy, auf dem dann eine Authenticator App installiert werden kann. Macht nur wenig Sinn, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt und das Firmen Handy abgibt, verliert er auch den Zugriff auf die Lohnabrechnungen.
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